Adhärenz (Adherence)
siehe Compliance
WeiterlesenSie suchen einen Fachbegriff rund um das Thema Arzneimittelversorgung oder sind
auf der Suche nach einer Erklärung rund um Generika? Dann suchen Sie hier!
siehe Compliance
WeiterlesenIst ein Arzneimittel apothekenpflichtig, darf es nur in Apotheken verkauft bzw. abgegeben werden. Die Apothekenpflicht von Arzneimitteln wird im Arzneimittelgesetz (AMG) geregelt. Über die Apothekenpflicht für ein Arzneimittel entscheidet das Bundesgesundheitsministerium unter Einbeziehung eines Sachverständigenausschusses im Einzelfall.
WeiterlesenDie sachgerechte Entsorgung von Arzneimitteln ist von großer Bedeutung, nicht nur der Umwelt und Natur zu Liebe. Auch die langfristige Wirksamkeit von Arzneimitteln kann gefährdet werden, wenn bestimmte Substanzen wie etwa Antibiotika ungefiltert ins Grundwasser gelangen bzw. Resistenzen entstehen. Daher sollten Arzneimittel über den Hausmüll entsorgt werden. In jedem Fall gehören nicht mehr benötigte Arzneimittel nicht in die Toilette. Weitere Informationen dazu gibt es übrigens hier: http://www.arzneimittelentsorgung.de/
WeiterlesenLaut Arzneimittelgesetz (AMG) gelten jene Arzneimittel als gefälscht, die mit falschen Angaben über ihre Identität versehen sind, einschließlich der Verpackung, Kennzeichnung, Bezeichnung oder Zusammensetzung in Bezug auf einen oder mehrere Bestandteile, Herkunft oder Vertriebsweg. Weitere Informationen gibt es bei unseren Fragen und Antworten zu Arzneimittelsicherheit/Arzneimittelfälschungen
WeiterlesenDas Arzneimittelgesetz (AMG) regelt den Verkehr mit Arzneimitteln zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen und sicheren Arzneimittelversorgung von Mensch und Tier. Es definiert unter anderem Regelungen zu den generellen Anforderungen an Arzneimittel, wie etwa hinsichtlich Zulassung, Herstellung und Abgabe sowie zur Sicherung der Qualität und zur Überwachung. Das AMG setzt die umfangreichen europäischen Vorschriften in deutsches Recht um und wird ergänzt durch eine Vielzahl von Verordnungen und verbindlichen Leitlinien.
WeiterlesenDas AMNOG trat 2011 in Kraft. Seitdem werden patentgeschützte Arzneimittel einer so genannten frühen Nutzenbewertung unterzogen: Kann das neue Arzneimittel einen Zusatznutzen gegenüber dem Arzneimittel nachweisen, das den bisherigen Therapiestandard darstellt, wird zwischen dem Arzneimittelhersteller und dem GKV-Spitzenverband ein Erstattungspreis für dieses neue Arzneimittel verhandelt. Bietet das neue Arzneimittel dagegen keinen Zusatznutzen, darf dafür in Deutschland auch kein höherer Preis verlangt werden als für das Arzneimittel, das Therapiestandard ist.
WeiterlesenDie Arzneimittelpreisverordnung regelt die Preisbildung von rezeptpflichtigen Arzneimitteln bei der Abgabe durch den Hersteller an den Großhandel und (von dort) an die Apotheken. Sie legt damit die Vergütung in Form von Zuschlägen fest, die der Großhandel und die Apotheken bei der Abgabe von Arzneimitteln erhalten.
WeiterlesenInformationen gibt es bei unseren Fragen und Antworten zu Arzneimittelsicherheit/Arzneimittelfälschungen
WeiterlesenArzneimittel, die den gleichen Wirkstoff in der gleichen Darreichungsform und Wirkstärke enthalten, können in der Apotheke substituiert (ausgetauscht) werden. Dies ist bei Generika untereinander und im Verhältnis zu wirkstoffidentischen Originalpräparaten der Fall. Wenn der verschreibende Arzt diesen Austausch nicht ausgeschlossen hat (siehe Aut-Idem-Kreuz auf dem Rezept), muss der Apotheker eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel mit diesem Wirkstoff oder das namentlich verordnete abgeben. Besteht zudem ein Rabattvertrag für dieses Arzneimittel zwischen der Krankenkasse des Versicherten und einem Arzneimittelhersteller, muss vorrangig dieses Arzneimittel ausgehändigt werden.
WeiterlesenDas Sozialgesetzbuch V (SGB V) sieht vor, dass die Landesverbände der Krankenkassen und die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen jährlich neue Arzneimittelvereinbarungen abschließen. Ziel dieser verbindlichen Vereinbarungen ist es, die vertragsärztliche Versorgung mit Arzneimitteln zu sichern. Dazu werden bestimmte Ausgabevolumen und Versorgungs- sowie Wirtschaftlichkeitsziele festgelegt. Darüber hinaus werden konkrete, auf die Umsetzung dieser Ziele ausgerichtete Maßnahmen definiert. Der Rahmen für die Arzneimittelvereinbarungen wird jedes Jahr auf Bundesebene zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband in den so genannten Rahmenvorgaben für Arzneimittel bestimmt.
Weiterlesen