Jedes Arzneimittel, das in Deutschland erhältlich ist, muss vorab eine Zulassung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) oder der entsprechenden Schwesterbehörde auf EU-Ebene (EMA) beantragen und einen umfassenden Zulassungsprozess durchlaufen. Hier werden Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit streng geprüft. Das gilt natürlich auch für Generika.