
Erstmals haben deutsche Krankenkassen Antibiotika nach den neuen gesetzlichen Vorgaben des Lieferengpass-Bekämpfungsgesetzes ALBVVG ausgeschrieben. Die Ausschreibung unter Federführung der Techniker Krankenkasse (TK) sieht vor, dass auch Antibiotika-Hersteller, die ihren Wirkstoff aus einer europäischen Quelle beziehen, einen Zuschlag erhalten müssen. Allerdings nur, sofern sich welche bewerben – was laut TK bei längst nicht allen Wirkstoffen der Fall war.
Dazu sagt Bork Bretthauer, Geschäftsführer von Pro Generika: „Wir fordern seit Jahren, dass Krankenkassen in Ausschreibungen auf diversifiziertere Lieferketten setzen sollen. Dass sie es endlich tun, ist ein Schritt in die richtige Richtung.“
Ein überfälliger Schritt. Denn das Vergabeverfahren zeigt auch: Nicht für alle Antibiotika wurde ein europäischer Wirkstoff angeboten. Bretthauer: „Wie eine aktuelle Untersuchung zeigt, gibt es für einige Antibiotika ja überhaupt gar keine europäische Wirkstoffquelle mehr. Es ist also höchste Zeit, dass die noch verbliebenen Anbieter gestärkt werden. So könnte eine Rest-Diversifizierung bei der Antibiotika-Herstellung erhalten bleiben.“
Mit Blick auf Schmerzmittel, Blutdrucksenker und Diabetesmittel fordert Bretthauer: „Die Regelung muss nun auch auf andere Arzneimittel ausgedehnt werden. Denn auch die sind knapp. Und unser Problem sind nicht bloß Antibiotika.“
Sie wollen wissen, wo die 15 wichtigsten Antibiotika-Wirkstoffe produziert werden? Eine Landkarte mit den Herstellungsstätten finden Sie hier.
13.05.2024
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