Ver­ga­be­recht

Das Ver­ga­be­recht regelt, was ein öffent­li­cher Auf­trag­ge­ber bei der Ver­ga­be von Auf­trä­gen zu beach­ten hat. In die­sem Sin­ne sind auch Kran­ken­kas­sen bei dem Abschluss von Rabatt­ver­trä­gen für Arz­nei­mit­tel öffent­li­che Auftraggeber.

Mit­hil­fe des Ver­ga­be­rechts ist eine gerech­te sowie nach­hal­ti­ge Ver­ga­be von öffent­li­chen Auf­trä­gen an Unter­neh­men gewähr­leis­tet. Durch die for­mu­lier­ten Vor­schrif­ten erhält der öffent­li­che Auf­trag­ge­ber eine Hand­lungs­an­wei­sung, wie er Auf­trä­ge zu Bau- und Dienst­leis­tun­gen sowie Lie­fe­run­gen zu ver­tei­len hat.

Grund­sätz­lich müs­sen Kom­mu­nen und Län­der, der Bund sowie Zweck­ver­bän­de und Ver­sor­gungs­un­ter­neh­men Auf­trä­ge öffent­lich ausschreiben.

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