Gene­ri­ka­quo­te

Die Gene­ri­ka­quo­te bezeich­net einen Min­dest­an­teil an Gene­ri­ka und patent­frei­en, gene­ri­ka­fä­hi­gen Arz­nei­mit­teln (Alt­ori­gi­na­len) am gesam­ten Fer­tig­arz­nei­mit­tel­markt. Deutsch­land ver­fügt über eine hohe Gene­ri­ka­quo­te – im euro­pa­wei­ten Ver­gleich liegt Deutsch­land an der Spit­ze, wie eine Unter­su­chung der natio­na­len Gesund­heits­sys­tem im Auf­trag der EU-Kom­mis­si­on ergab.
Grund­sätz­lich wird zwi­schen der Gene­ri­ka­quo­te am gene­ri­ka­fä­hi­gen Markt und Gene­ri­ka­quo­te am Gesamt­markt unterschieden.

Für jede Wirk­stoff­grup­pe gibt es eine Generikaquote

Die Gene­ri­ka­quo­te berech­net sich aus den Tages­the­ra­pie­do­sen (DDD) der Gene­ri­ka — Arz­nei­mit­tel mit Rabatt­ver­trag — im Ver­hält­nis zu den DDD der patent­ge­schütz­ten Ori­gi­na­len ohne Rabattvertrag.

Was wird unter dem gene­ri­ka­fä­hi­gen Markt verstanden?

Als gene­ri­ka­fä­hig wird der Teil des Mark­tes bezeich­net, in dem Gene­ri­ka ver­füg­bar sind. Der gene­ri­ka­fä­hi­ge Markt umfasst aber auch ehe­mals patent­ge­schütz­te Arz­nei­mit­tel, die nach Ablauf ihrer Paten­te und trotz gene­ri­schen Wett­be­werbs im Markt geblie­ben sind.

Was sind Generika?

Gene­ri­ka sind Arz­nei­mit­tel, deren Wirk­stof­fe iden­tisch mit den Ori­gi­nal­prä­pa­ra­ten sind. Nach Ablauf des Patent­schut­zes kön­nen Gene­ri­ka-Her­stel­ler Nach­fol­ge­prä­pa­ra­te auf den Markt brin­gen. Sie sind sowohl für ver­schrei­bungs­pflich­ti­ge als auch für frei­ver­käuf­li­che Medi­ka­men­te verfügbar.

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