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Marktdaten 2009/2010


Schaden-Nutzen-Bewertung von Rabattverträgen
Die bisherigen Gesetzesvorhaben der Regierungskoalition aus CDU, CSU und FDP haben keine positive Neuordnung des Generikamarktes zur Folge. Es besteht auch weiterhin die Gefahr, dass eine noch weitergehende, nachhaltige Schädigung der Generikaindustrie erfolgen muss, bevor der Gesetzgeber handelt. Der Gesetzgeber stattet die Kassen dabei mit einer Nachfragemacht aus, die diese einseitig zulasten der Hersteller einsetzen können.
Rabattverträge wurden immer wieder als Verhandlungslösung zwischen Kassen und Herstellern bezeichnet. Dies ist ein Missverständnis. Denn bei Ausschreibungen darf der Generikahersteller nicht verhandeln, sondern kann lediglich im öffentlichen Vergabeverfahren ein Gebot abgeben. Es handelt sich um einen schwerwiegenden Markteingriff: Ist erst einmal ein Rabattvertrag geschlossen, werden alle Nichtvertragspartner vom Markt dieser Krankenkasse für mindestens zwei Jahre ausgeschlossen.

Im Ergebnis werden die pharmazeutischen Unternehmer zu einem Preis- und Verdrängungswettbewerb gezwungen, bei dem nicht die Versorgungsqualität, sondern allein das billigste Angebot ausschlaggebend ist. Investition und Wertschöpfung der gesamten Branche werden verlagert, die Innovationskraft der Generikafirmen wird gemindert. [...]

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letzte Änderungen: 18.1.2011 13:04