Überprüfung und Anpassung der Festbeträge 2008
Berlin, 29.11.2007
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bundesverband der Arzneimittelhersteller, der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, der Verband Forschender Arzneimittelhersteller und Pro Generika appellieren mit allem Nachdruck an die Spitzenverbände der Krankenkassen, im Jahr 2008 auf die Anpassung von Festbeträgen zu verzichten.
Das geltende Recht schreibt ihnen eine Anpassung im kommenden Jahr nicht zwingend vor. Die Spitzenverbände sind zwar gehalten, die Festbeträge jährlich mindestens einmal zu überprüfen, eine Anpassungspflicht besteht indes nicht: § 35 Abs. 5 Satz 3 2. HS SGB V zufolge sind die Festbeträge nämlich in angemessenen Abständen an die geänderte Marktlage anzupassen. Die Spitzenverbände der Krankenkassen verfügen also bei der Entscheidung über eine Festbetragsanpassung im Jahr 2008 über einen von ihnen eigenverantwortlich auszufüllenden Beurteilungsspielraum.
In die Erwägungen, die die Spitzenverbände im Zusammenhang mit dem „Ob“ einer Festbetragsanpassung anstellen, sollten aus der Sicht der Pharmaverbände zwei essentielle Gesichtspunkte einfließen. Zum einen sollten sie die noch nie da gewesenen Entlastungen ins Kalkül ziehen, die das Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (AVWG) gebracht hat. Allein im generikafähigen Markt hat dieses Gesetz im Jahr 2006 Effizienzreserven in Höhe von knapp 1,3 Mrd. Euro mobilisiert. Der Ausgabendämpfungsmechanismus des AVWG wirkt auch 2007 und 2008.
Zum anderen sollten die Weiterungen in Betracht gezogen werden, die sich aus gravierenden Festbetragssenkungen sowohl für die Zuzahlungsfreistellung gemäß § 31
Abs. 3 Satz 4 SGB V als auch für Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V ergäben. Drastische Festbetragssenkungen wären aber bei all den Wirkstoffen vorprogrammiert, für die die Spitzenverbände Zuzahlungsfreistellungsbeschlüsse gefasst haben. Die von ihnen festgelegten Zuzahlungsfreistellungsgrenzen bewegen sich in einer Bandbreite von 30% bis zu 50% unter dem jeweiligen Festbetrag. Da rund 12.000 Arzneimittel von der Zuzahlung freigestellt sind, wird das untere Preisdrittel bei vielen Festbetragsgruppen, namentlich aber den um- und absatzstarken Produkten, durch die Arzneimittel bestimmt, die von der Zuzahlung freigestellt sind. Vereinfacht gesagt: Nach einer Festbetragsanpassung läge der neue Festbetrag dieser Arzneimittel auf der Höhe der jetzigen Zuzahlungsfreistellungsgrenzen.
Die Pharmaverbände gehen davon aus, dass die Spitzenverbände auch nach einer Festbetragssenkung schon deshalb an den Zuzahlungsfreistellungen festhalten wollen, weil diese Regelungen bei den Versicherten gut angekommen sind. Die Spitzenverbände erwarten von der pharmazeutischen Industrie demnach erneute erhebliche Preissenkungen in der Größenordnung von 30% und mehr, damit zurzeit von der Zuzahlung freigestellte Arzneimittel auch in Zukunft zuzahlungsbefreit bleiben.
Da das AVWG aber tiefe Schleifspuren in den Erlösen und Erträgen der Arzneimittelhersteller hinterlassen hat, stellt sich für die Unternehmen, die ihre Preise an der Zuzahlungsfreistellungsgrenze ausgerichtet haben, die Frage, ob sie es sich betriebswirtschaftlich überhaupt noch leisten können, ihre Produkte weiterhin zuzahlungsfrei zu vermarkten. Nach Einschätzung der Pharmaverbände muss damit gerechnet werden, dass eine Reihe von derzeit zuzahlungsbefreiten Festbetragsarzneimitteln nach einer Festbetragsanpassung 2008 wieder zuzahlungspflichtig würde. Die Anzahl zuzahlungsfreier Arzneimittel wieder zu verringern, liegt aber weder im Interesse der Hersteller noch in dem der GKV.
Betriebswirtschaftlich noch prekärer gestaltete sich die Situation für die Unternehmen, die Rabattverträge mit Krankenkassen abgeschlossen haben. Sie könnten vor die Wahl gestellt werden, entweder ihre Listenpreise auf die neuen Zuzahlungsfreistellungsgrenzen zu reduzieren oder ihre Verpflichtungen aus den Rabattverträgen zu erfüllen. Eine Festbetragsanpassung 2008 brächte also auch die Erfüllung laufender und den Abschluss neuer Rabattverträge in Gefahr.
Eine Senkung der Festbeträge auf das Niveau der aktuellen Zuzahlungsfreistellungsgrenzen tangierte nach alledem sowohl die Zuzahlungsfreistellung als auch die Rabattverträge.
Es liegt an den Spitzenverbänden der Krankenkassen, ob sie diese Risiken sehenden Auges in Kauf nehmen wollen. Mit einem Verzicht auf Festbetragssenkungen im Jahr 2008 leisteten sie nicht nur einen essentiellen Beitrag dazu, am Standort Deutschland eine leistungsfähige Pharmaindustrie zu erhalten, in der nicht zuletzt mittelständische Betriebe eine wichtige Rolle spielen, sondern sie erhielten für sich eine Wettbewerbslandschaft, die ihnen weiterhin reiche Einsparerträge garantiert.
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