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November 2008


Kurzanalyse Entwicklung im GKV-Arzneimittelmarkt im Zeitraum Januar - November 2008

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1. Umsatz (Netto-Apothekenverkaufspreis) - Datenbasis: IMS HEALTH

Vom Januar bis zum November 2008 hat die GKV für die Arzneimittelversorgung netto, d.h. nach Abzug der Hersteller- und Apothekenabschläge, jedoch ohne Berücksichtigung von Pa-tientenzuzahlungen und Rückflüssen aus Rabattverträgen, rund 24,892 Mrd. Euro ausgegeben. Das entspricht einem Plus von 1,255 Mrd. Euro (5,3%) gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Der Ausgabenzuwachs setzt sich per Saldo aus Mehrausgaben von 1,642 Mrd. Euro für patentgeschützte Produkte und Präparate ohne Generikakonkurrenz und Minderausgaben von 386 Mio. Euro im generikafähigen Markt zusammen. Der Umsatz der patentgeschützten Pro-dukte und der Präparate ohne Generikakonkurrenz ist gegenüber dem Zeitraum vom Januar bis zum November 2007 um 12,2% auf 14,941 Mrd. Euro gestiegen. Der Umsatz im generikafähigen Markt ist hingegen um 3,7% auf 9,951 Mrd. Euro geschrumpft. Die Umsatzsteigerung im Generikamarkt von 454 Mio. Euro (6,8%) auf 7,094 Mrd. Euro reichte nicht aus, um den Umsatzabsturz der patentfreien Erstanbieterprodukte von 840 Mio. Euro (22,7%) auf 2,856 Mrd. Euro zu kompensieren. Der Trend, dass der Generikaumsatz zunimmt, hält somit an.

Der Umsatzanteil der patentgeschützten Arzneimittel/Arzneimittel ohne Generikakonkurrenz betrug im Analysezeitraum 60 % (Januar bis November 2007: 61%). Dieser Entwicklung korrespondierend stieg der Wertanteil der generikafähigen Arzneimittel um einen Prozentpunkt auf 40 %.

download Umsatzverteilung AVP Nov 2008 (pdf) (90.1 KB)

download Umsatzentwicklung einzelne Segmente Nov 2008 (pdf) (77.3 KB)

2. Absatz - Datenbasis: IMS HEALTH

Der Absatz im GKV-Gesamtmarkt hat sich gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um ca. 11 Mio. Packungseinheiten (PE) auf 605 Mio. PE erhöht. Dies entspricht einem Zuwachs von 1,8%. Er beruht überwiegend auf dem Mehrabsatz von 9 Mio. PE (2,1%) im generikafähigen Markt. In diesem Marktsegment wurden im Untersuchungszeitraum 437 Mio. PE verordnet und abgegeben. Während sich der Generikaabsatz um 26 Mio. PE (7,5%) auf 371 Mio. PE vergrößerte, war bei den patentfreien Erstanbieterprodukten erneut ein Mengeneinbruch zu verzeichnen. Der Absatz dieser Arzneimittel ging um 17 Mio. PE (20,5%) auf 65 Mio. PE zurück. Der Absatzzuwachs in diesem Marktsegment ist mithin allein den Generika geschuldet. Ihr starkes Mengenwachstum deutet darauf hin, dass erst Generika Ärzte in die Lage versetzen, alle Patienten leitliniengerecht mit dem jeweiligen Wirkstoff zu versorgen. Im Markt der patentgeschützten Arzneimittel/Arzneimittel ohne Generikakonkurrenz stieg der Absatz gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 2 Mio. PE (1%) auf 168 Mio. PE.

Der Absatzanteil der patentgeschützten Arzneimittel/Arzneimittel ohne Generikakonkurrenz belief sich vom Januar bis zum November 2008 auf 28%, er unterschritt den Wert des Vorjahreszeitraums damit um zweieinhalb Prozentpunkte. Demgegenüber wuchs der Absatzanteil der generikafähigen Arzneimittel um zweieinhalb Prozentpunkte auf nunmehr 72%.

download Absatzverteilung Nov 2008 (pdf) (90.2 KB)

3. Generikaquoten - Datenbasis: IMS HEALTH

a) Absatz

Die Generikaquote im GKV-Gesamtmarkt hat im Untersuchungszeitraum den Rekordwert von 61% behauptet, den sie in den ersten vier Monaten des Jahres 2008 erstmals erreicht hatte. Das sind knapp vier Prozentpunkte mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Im generikafähigen Markt behauptete die Generikaquote ihr im Januar 2008 erreichtes Allzeithoch von 85%. (Januar bis November 2007: 82,4%).

b) Umsatz
Der Wertanteil der Generika beläuft sich im Untersuchungszeitraum auf 29% (Januar bis November 2007: 28%) zum Netto-Apothekenverkaufspreis (Netto-AVP) und auf 21,7% (Januar bis November 2007: 22%) zum Netto-Herstellerabgabepreis (Netto-HAP).
Generika decken also mit ihrem Verordnungsanteil von knapp zwei Dritteln die „Grundlast“ der GKV-Arzneimittelversorgung, verzehren aber deutlich weniger als ein Drittel der finanziellen Ressourcen, die die Krankenkassen für die Pharmakotherapie ihrer Versicherten aufwenden.

download Generikaquote Nov 2008 (pdf) (58.6 KB)

4. Einsparvolumina - Datenbasis: IMS HEALTH

Generika haben die GKV im Untersuchungszeitraum bereits um 9,144 Mrd. Euro entlastet. Dieser Einsparbeitrag entspricht ungefähr 0,9 Beitragssatzpunkten. Die nicht ausgeschöpfte Effizienzreserve beträgt 1,608 Mrd. Euro. Auf das Gesamtjahr hochgerechnet werden die Einsparungen der GKV die Größenordnung von 9,976 Mrd. Euro erreichen. Das wäre ein neuer Einsparrekord, der den Krankenkassenbeitrag rechnerisch um einen vollen Beitragssatzpunkt verringerte. Das nicht ausgeschöpfte Einsparpotential dürfte in etwa 1,754 Mrd. Euro betragen. Der Effizienzgewinn der GKV im Generikamarkt beruht auf der stetigen Zunahme der Verordnung und Abgabe von Generika einerseits (vgl. Tz. 2) und der Preisdifferenz zwischen patentfreien Erstanbieterprodukten und Generika andererseits (vgl. Tz. 5).

Das Einsparvolumen von 9,144 Mrd. Euro im Analysezeitraum ergibt sich aus den Listenpreisen. Die tatsächliche Entlastung der GKV durch Generika geht indes deutlich darüber hinaus. Denn die GKV profitiert zudem von Rabattverträgen, die Krankenkassen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen haben. Sie zahlt letztlich Preise, die die Listenpreise generell (Sortimentsverträge) oder partiell (Wirkstoffverträge) unterschreiten. Rabattvertragspartner der Krankenkassen sind aber fast durchweg Generikahersteller. 97,2% der Arzneimittel, die im Rahmen von Rabattverträgen verordnet und abgegeben werden, sind nämlich Generika (vgl. Tz 9). Die zusätzlichen Einsparungen, die die GKV durch Rabattverträge erzielt haben, können derzeit jedoch nicht beziffert werden. Die Rabattkonditionen werden von den Vertragspartnern aus guten Gründen geheim gehalten, die die Rabatte deshalb auch bilateral und direkt miteinander abrechnen. Nach einer zum 01.07.2008 in Kraft getretenen Änderung des Kontenrahmens der GKV ist aber sichergestellt, dass zumindest das Gesamtvolumen der Rückflüsse aus den Rabattverträgen ab dem 2. Halbjahr 2008 auf den Tisch kommt.

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5. Entwicklung der Durchschnittspreise (November 2007/November 2008) - Datenbasis: IMS HEALTH

Gegenüber dem Vorjahresmonat stieg der Netto-Durchschnitts-AVP der patentgeschützten Arzneimittel/Arzneimittel ohne Generikakonkurrenz im November 2008 um 10,95 Euro (12,4%) auf 91,29 Euro. Der durchschnittliche Netto-HAP dieser Produkte wuchs um 7,99 Euro (14,3%) auf 63,98 Euro. Ebenfalls deutlich erhöht haben sich die Netto-Durchschnittspreise für patentfreie Erstanbieterprodukte. Der AVP dieser Arzneimittel nahm um 6,07 Euro (16,4%) auf 43,02 Euro, ihr durchschnittlicher HAP um 4,72 Euro (21%) auf 27,23 Euro zu. Die Netto-Durchschnittpreise von Generika sind – wenn auch nur schwach – ebenfalls gestiegen: Ihr AVP nahm um 0,10 Euro (0,5%) auf 19,03 Euro, ihr HAP um 0,01 Euro (0,1%) auf 9,06 Euro zu.

Der durchschnittliche Netto-Preisabstand zwischen patenfreien Erstanbieterprodukten und Generika betrug im November 2008 23,99 Euro (AVP) bzw. 18,17 Euro (HAP). Der Netto-AVP patentfreier Erstanbieterprodukte ist demnach mehr als doppelt so hoch (126,1%) wie der-jenige der Generika.

Der durchschnittliche Netto-AVP einer GKV-Verordnung lag im November 2008 mit 41,34 Euro um 1,67 Euro (4,2%) über dem Mittelwert vom November 2007 (39,67 Euro).

download AVP und HAP einzelne Segmente Nov 2008 (pdf) (64.8 KB)

download Umsatzverteilung HAP Nov 2008 (pdf) (88.6 KB)

6. Entwicklung der Erlöse (Preisbasis: Netto-HAP) - Datenbasis: IMS HEALTH

Im GKV-Markt erzielten die pharmazeutischen Unternehmen im Untersuchungszeitraum einen Erlös von 15,603 Mrd. Euro. Dies entspricht einem Zuwachs von 6,6%. Mit 10,414 Mrd. Euro (66,7%) kassierten die Hersteller patentgeschützter Arzneimittel/patenfreier Arzneimittel ohne Generikakonkurrenz wiederum den Löwenanteil dieses Betrages. Sie konnten ihren Erlös gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres dabei um 1,271 Mrd. Euro (13,9%) steigern.

Den Herstellern patentfreier Erstanbieterprodukte flossen 1,809 Mrd. Euro zu. Ihr Erlös schrumpfte somit gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um 528 Mio. Euro (22,6%).

Die Generikahersteller nahmen vom Januar bis zum November 2008 3,380 Mrd. Euro ein. Sie konnten ihre Erlöse um 224 Mio. Euro (7,1%) steigern. Dieser Mehrerlös dürfte primär auf den um 7,5% gewachsenen Absatz zurückzuführen sein, wobei die Steigungsrate des Absatzes die des Umsatzes um 5,6% übertrifft. Auch diese Relation belegt, dass die Preiserosion im Generikamarkt anhält. Hinzu kommt, dass die Erlöse der Unternehmen um die nach wie vor nicht bezifferbaren Rabatte bereinigt werden müssen. Der Erlöszuwachs von 224 Mio. Euro wäre jedenfalls dann bereits komplett aufgezehrt, wenn die Generikahersteller den Krankenkassen auf ihr gesamtes Sortiment einen Rabatt von 6,6% auf den HAP eingeräumt hätten.


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7. Wertschöpfungsanteile im Generikamarkt (November 2008)

Ohne Berücksichtigung des Hersteller- und Apothekenabschlags sowie der Arzneimittelzuzahlungen der Patienten haben die Krankenkassen für ein Generikum im November 2008 im Mittel 21,68 Euro bezahlt (durchschnittlicher Brutto-AVP). Wenn es sich bei diesem Durchschnittswert um den Preis eines einzelnen Produktes handelte, erlöste der Hersteller brutto 9,02 Euro. Sein Wertschöpfungsanteil beliefe sich demnach auf 41,6%. Von den verblei-benden 12,66 Euro entfielen 9,22 Euro auf den Großhandels- und den Apothekenzuschlag (Wertschöpfungsanteil: 42,6%) sowie 3,44 Euro auf die Mehrwertsteuer (Wertschöpfungsanteil: 16%).

download Wertschöpfungsanteile Nov 2008 (pdf) (76.9 KB)

8. Zuzahlungsfreistellungen (November 2007/November 2008)
- Datenbasis: INSIGHT HEALTH


Im November 2008 waren 10.279 Arzneimittel von der Zuzahlung freigestellt. Damit hat die Anzahl dieser Produkte gegenüber dem Vorjahresmonat um 1.960 Präparate (16%) verringert. Dieser Rückgang geht in erster Linie auf das Konto der überzogenen Festbetragspolitik der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen, die zum 1. Juni 2008 die Festbeträge (das sind die Höchstpreise, die die Kassen für die betreffenden Arzneimittel zahlen) für 59 und die Zuzahlungsfreistellungsgrenzen für 47 Festbetragsgruppen im Mittel um 30% gesenkt haben. Die jetzt wirksam gewordenen Festbeträge bewegen sich daher vielfach auf dem Level der bis Mai 2008 geltenden Zuzahlungsfreistellungsgrenzen, die neuen Zuzahlungsfreistellungslinien unterschreiten die neuen Festbeträge nochmals um mindestens 30 Prozent. Viele Hersteller konnten diese Vorgaben aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht mehr erfüllen und haben ihre Preise nicht auf die neuen Festbeträge bzw. Zuzahlungsfreistellungsgrenzen verringert. Patienten, denen ihr Arzt weiterhin diese Arzneimittelverordnet, müssen die Differenz zwischen Festbetrag und Apothekenabgabepreis aus der eigenen Tasche bezahlen (Aufzahlung).

Die betroffenen Unternehmen haben mit ihrer Preispolitik ein deutliches Signal gesandt, dass die Spitzenverbände der Krankenkassen mit ihrem brachialen Vorgehen den Bogen bei der jüngsten Festbetrags- und Zuzahlungsfreistellungsanpassung überspannt haben. Wenn sich die GKV nicht alsbald eines Besseren besinnt, wird sie das bislang sehr effektive und marktnahe Ausgabensteuerungsinstrument „Festbetrag“ rasch weitestgehend aushöhlen. Denn sie kann das für sie kurzfristig lohnende Spiel, den Festbetrag immer wieder auf die Höhe der jeweiligen Zuzahlungsfreistellungsgrenze zu senken, mit jedem Wirkstoff nur sehr wenige Male spielen. Will sie - wie jetzt - zuviel, läuft sie Gefahr, wenig oder gar nichts zu bekommen. Die Zeche für eine solche verfehlte Preispolitik zahlen allerdings nicht die Krankenkassen, sondern die Patienten.

Auf die von der Zuzahlung freigestellten Medikamente entfiel im November 2008 ein Absatzanteil von 18,2% des GKV-Marktes. Das waren 3,9 Prozentpunkte weniger als im November 2007 und sogar 4,8 Prozentpunkte weniger als im Mai 2008. Von der Zuzahlung freigestellte Arzneimittel erzielten im GKV-Markt Umsatzanteile von 11,2% (AVP) bzw. 8,9% (HAP). Dies entspricht Einbußen von 3,2 Prozentpunkten (AVP) bzw. 2,8 Prozentpunkten (HAP) gegenüber dem Vorjahresmonat.

Bei fast allen von der Zuzahlung freigestellten Arzneimitteln handelte es sich um Generika; auf sie entfielen mit 9.972 freigestellten Produkten satte 97% der zuzahlungsfreien Arzneimittel. Gegenüber dem November 2007 hat sich die Anzahl von der Zuzahlung freigestellter Generika aus den bereits genannten Gründen indes um 1.765 Produkte (15%) verringert, gegenüber dem Stand vom Mai 2008 ist noch immer ein starker Rückgang der An¬zahl zuzahlungsfreier Generika um 19,3% von 12.352 auf jetzt 9.972 zu konstatieren. Derzeit ist ein Viertel (24,9%) aller aktiven generischen Handelsformen zuzahlungsfrei, im Mai 2008 war es noch fast ein Drittel.

Die pharmazeutisch hochwertigen sicheren bewährten und preisgünstigen Generika entlas-en also nicht nur die GKV in einem bislang nie dagewesenen Umfang (vgl. Tz 4), sondern sie schonen nach wie vor auch noch den Geldbeutel der Versicherten.

download Zuzahlungsfreistellung Nov 2008 (pdf) (68.8 KB)

9. Rabattverträge (November 2007/November 2008) - Datenbasis: INSIGHT HEALTH

a) Rabattvertragsvolumen, Vertragspartner

Im November 2008 bestanden 5.314 Rabattverträge, an denen 215 Krankenkassen und 110 pharmazeutische Unternehmer beteiligt waren; im November 2007 existierten 3.049 Vereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V, deren Partner 241 Krankenkassen und 64 pharmazeutische Unternehmer waren. Demnach hat sich die Anzahl der pharmazeutischen Unternehmer, die mit Krankenkassen kontrahiert hatten, gegenüber dem Vorjahresmonat um 71,9% erhöht. Die Anzahl der Rabattverträge nahm um 2.265 Vereinbarungen (74,3%) zu.

Gegenstand der 5.314 Rabattverträge waren 27.906 aktive Handelsformen, deren Anzahl sich im Vergleich zum November 2007 um 6.516 Produkte (30,5%) erhöhte. Auf der Basis der Pharmazentralnummer (PZN) waren im November 2008 2.020.344 Rabatte zu verzeichnen, was einem Plus von 817.681 Rabatten (68%) entspricht. Mithin existierten im November 2008 für jede aktive Handelsform durchschnittlich 72,4 Rabatte (November 2007: 53,3).

b) Rabatte auf Generika

1.962.921 Rabatte betrafen Generika, das waren 784.522 Rabatte (66,6%) mehr als im November 2007. Der Generikaanteil am Rabattgesamtvolumen hat sich gleichwohl um 0,8 Prozentpunkte auf 97,2% verringert. Mit 1.640.889 Rabatten entfiel das Gros der Rabatte (83,6%) auf Generika, die mit einem Festbetrag belegt waren. Gegenüber dem Vorjahresmonat ergab sich bei diesen Produkten ein Zuwachs von 630.849 Rabatten (62,5%).

c) Rabatte auf patentfreie Erstanbieterprodukte

Im November 2008 waren auf PZN-Basis 18.755 Rabatte auf patentfreie Erstanbieterprodukte vereinbart. Dies entspricht einem verschwindend geringen Anteil von 0,9% am Rabattgesamtvolumen. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Anzahl dieser Rabatte allerdings fast verfünffacht und ihr Anteil am Rabattgesamtvolumen nahezu verachtfacht. Auch bei den patentfreien Erstanbieterprodukten betraf der Großteil der Rabatte (13.347) den Festbetragsmarkt; der Anteil der rabattierten festbetragsgebundenen patentfreien Erstanbieterprodukte lag mit 71,2% jedoch deutlich unter dem der festbetragsgebundenen rabattierten Generika.

d) Rabatte auf patentgeschützte Arzneimittel

Auf PZN-Basis gab es im November 2008 12.540 Rabatte auf patentgeschützte Arzneimittel. Ihre Anzahl ist dem Vorjahresmonat gegenüber um 1.470 (13,3%) gestiegen. Ihr Anteil am Rabattgesamtvolumen beträgt 0,6%.

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Am 01.07.2008 gab es rechtlich nur noch 217 Krankenkassen. Da die Versicherten bei Krankenkassenfusionen aber ihre Krankenversicherungskarten behalten, auf denen (auch) die Arzneimittelabrechnung basiert, leben fusionierte Krankenkassen abrechnungstechnisch bis auf weiteres fort. Im November 2008 haben die Apothekenrechenzentren Arzneimittel für 240 Krankenkassen/Institutionskennzeichen abgerechnet.

e) Rabatte auf „sonstige Arzneimittel“

Auf „sonstige Arzneimittel“ wurden im November 2008 31.536 Rabatte gewährt, der Anteil dieser Preisnachlässe am Gesamtrabattvolumen ist mit 1,3% ebenfalls vernachlässigbar niedrig.

f) Ab- und Umsatz rabattierter Arzneimittel

Im November 2008 gaben die Apotheken 25,454 Mio. rabattierte Arzneimittel ab. Dies ent-spricht einem Absatzanteil von 47,2% im GKV-Gesamtmarkt. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich der Absatz rabattierter Arzneimittel um 12,1 Mio. PE (63,9%) erhöht. Der Umsatz von „Rabattarzneimitteln“ belief sich im November 2008 auf 569,561 Mio. Euro zu AVP bzw. 254,197 Mio. Euro zu HAP. Dies entspricht Zuwachsraten von 72,4% bzw. 77%.

Die Marktrelevanz von Rabattverträgen steigt demnach weiterhin rasant an.

g) Rabattverträge im Generikamarkt

Die Daten des Monats November 2008 belegen erneut, dass die Rabattverträge ihren Siegeszug zumal im Generikamarkt fortsetzen. Dies nimmt angesichts der gesetzlichen Rah-menbedingungen auch nicht wunder:
Rabattverträge mit Krankenkassen zu vereinbaren, stellt für Generikahersteller ein betriebswirtschaftliches Muss dar. Von einer souveränen und autonomen Entscheidung der pharmazeutischen Unternehmer pro oder contra Rabattvereinbarung kann seit dem GKV-WSG keine Rede mehr sein, das die Aut-idem-Regelung mit Rabattverträgen verknüpft hat. Generikaherstellern, die ihre Marktpositionen im GKV-Arzneimittelmarkt, ihrem Schlüsselmarkt, halten oder ausbauen wollen, bleibt gar keine andere Wahl, als mit möglichst vielen marktstarken Krankenkassen Verträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu schließen.

Die betriebswirtschaftliche Ratio eines Rabatts bleibt dabei auf der Strecke. Sie besteht darin, dass der Hersteller/Lieferant den Preis eines Produktes in der Erwartung reduziert, die damit verbundenen Erlöseinbußen durch Mengensteigerungen zu kompensieren. Dieses Tauschgeschäft „Preis gegen Menge“ ist im GKV-Markt indes weitgehend außer Kraft gesetzt.

Denn die Verkettung von Aut-idem-Abgabe und Rabattverträgen bringt nicht etwa nur bes-sere Absatzchancen für die betreffenden generikafähigen Medikamente. Die so genannte Scharfstellung der Rabattverträge geht vielmehr weit darüber hinaus: Ein Rabattvertrag ist conditio sine qua non für den Zugang zum jeweiligen generikafähigen Krankenkassen-markt. Nur ein Rabattvertrag gewährleistet, dass Versicherte der jeweiligen Krankenkasse mit den Produkten des Herstellers versorgt werden. Mithin räumt ein Rabattvertrag den Vertragspartnern der Krankenkasse unter dem Strich ein temporäres Belieferungs- und Verkaufsprivileg ein. Pharmazeutische Unternehmer, die bei der Vergabe von Rabattverträgen nicht zum Zuge gekommen sind, unterliegen hingegen einem auf die Laufzeit der Vereinbarung befristeten faktischen „Verkaufs-/Belieferungsverbot“.

Das Belieferungs- und Verkaufsprivileg der Rabattvertragspartner wird dadurch realisiert, dass die Apotheken § 129 Abs. 1 Satz 3 SGB V zufolge verpflichtet sind, stets rabattbegüns-tigte Arzneimittel abzugeben, wenn die im Gesetz (§ 129 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 SGB V) und in § 4 des Rahmenvertrages nach § 129 Abs. 2 SGB V definierten Voraussetzungen einer Substitution vorliegen (und auf der regionalen Ebene keine Zielpreisvereinbarung gemäß § 129 Abs. 5 Satz 1 und 4 SGB V geschlossen worden ist). Arzneimittel, die nicht Gegenstand eines Rabattvertrages sind, dürfen von den Apotheken nicht an die Versicherten dieser Krankenkasse abgegeben werden; Verstöße gegen diese Obliegenheit kann der Versiche-rungsträger mit der „Retaxierung auf Null“ ahnden. Die Apotheke erhält von der Krankenkasse überhaupt kein Geld, wenn sie statt eines Rabattarzneimittels ein nicht rabattiertes Präparat abgegeben hat, obwohl alle Voraussetzungen für eine Substitution vorlagen.

Die Vereinbarung kassenindividueller Preisnachlässe ist also der Preis dafür, dass ein Generikahersteller überhaupt als „Arzneimittellieferant“ dieser Versicherungsträger fungieren kann. Der aktuelle Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V hat das letzte Schlupfloch geschlossen, das Generikaherstellern wegen einer mehrdeutigen Formulierung im zuvor geltenden Rahmenvertrag auch ohne Rabattvertrag die Belieferung von Krankenkassen ermöglichte, die mit anderen Herstellern entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen hat-ten. Seit dem 01.03. bzw. dem 01.04. 2008 ist der Markt einer Krankenkasse, die mit anderen pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V vereinbart hat, jedoch mit zwei Ausnahmen für Hersteller versperrt, die nicht mit ihr kontrahiert haben. Ausnahme Nr. 1: Der Arzt hat ein Nicht-Rabattarzneimittel verordnet und die Substitution ausgeschlossen. In 75% bis 80% der Fälle, in denen Vertragsärzte einen patentfreien Wirkstoff verordnen, lassen sie den Austausch aber zu. Ausnahme 2: Die Bezeichnung des verordneten Arzneimittels in der Großen deutschen Spezialitätentaxe ist nicht mit der eines potenziellen Austauscharzneimittels identisch.

Unter dem Strich hat das GKV-WSG eine „Revolution“ im generikafähigen Markt ausgelöst. Die Krankenkassen sind vom bloßen Payer zum Player avanciert. Der Gesetzgeber hat ein lupenreines Einkaufsmodell realisiert, bei dem die Krankenkassen mit ihrer Rabattvertragspolitik über die Marktchancen der Generikaindustrie im verschreibungspflichtigen Marktsegment entscheiden. Jeder Generikahersteller kann sich zwar frei entscheiden, ob er das Krankenkassenspiel mitspielen will oder nicht. Aber: Wer bei einer Ausschreibung kein Angebot abgibt, hat den jeweiligen Krankenkassenmarkt von vornherein kampflos preisgegeben.

Generikahersteller sind (gezwungenermaßen) die Hauptakteure im selektiven Vertragswettbewerb in der Arzneimittelversorgung. Generika entlasten die GKV also nicht nur nach den Listenpreisen (vgl. nochmals Tz 4), sondern sie bewirken über die Rabattverträge weitere gravierende kassenindividuelle Einsparungen.

download Anzahl AM-Rabatt Nov 2008 (pdf) (74.7 KB)

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letzte Änderungen: 17.1.2012 17:09