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MAI 2008

Kurzanalyse Entwicklung im GKV-Arzneimittelmarkt im Zeitraum Januar - Mai 2008

download Kurzananlyse Marktdaten Mai 2008 (pdf) (47.2 KB)

1. Umsatz (Netto-Apothekenverkaufspreis) - Datenbasis: IMS HEALTH

Vom Januar bis zum Mai 2008 hat die GKV für die Arzneimittelversorgung netto, d.h. nach Abzug der Hersteller- und Apothekenabschläge, jedoch ohne Berücksichtigung von Patientenzuzahlungen und Rückflüssen aus Rabattverträgen, rund 11,2 Mrd. Euro ausgegeben. Das entspricht einem Plus von 727 Mio. Euro (7%) gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Der Ausgabenzuwachs bei den GKV-Arzneimittelausgaben geht mit 856 Mio. Euro ausschließlich auf das Konto der patentgeschützten Produkte und der Präparate ohne Generikakonkurrenz, deren Umsatz gegenüber dem Zeitraum vom Januar bis zum Mai 2007 um 14,4% auf 6,8 Mrd. Euro gestiegen ist.

Der Umsatz im generikafähigen Markt ist hingegen um 128 Mio. Euro (-2,8%) auf 4,4 Mrd. Euro geschrumpft. Die Umsatzsteigerung im Generikamarkt von 239 Mio. Euro (7,9%) auf 3,2 Mrd. Euro reichte nicht aus, um den Umsatzabsturz der patentfreien Erstanbieterprodukte von 367 Mio. Euro (-24,2%) auf 1,2 Mrd. Euro zu kompensieren. Der Trend, dass der Generikaumsatz zunimmt, hält somit an.

Der Umsatzanteil der patentgeschützten Arzneimittel/Arzneimittel ohne Generikakonkurrenz betrug im Analysezeitraum 61%. Er war damit um einen Prozentpunkt niedriger als in den ersten fünf Monaten des Jahres 2007. Dieser Entwicklung korrespondierend ist der Wertanteil der generikafähigen Arzneimittel um einen Prozentpunkt auf jetzt 39% gestiegen.

download Umsatzverteilung AVP Mai 08 (pdf) (57.4 KB)

download Umsatzentw. einzelne Segmente Mai 08 (pdf) (48.2 KB)

2. Absatz - Datenbasis: IMS HEALTH

Der Absatz im GKV-Gesamtmarkt hat sich gegenüber dem Vergleichzeitraum des Vorjahres um ca. 9,3 Mio. Packungseinheiten (PE) auf 281 Mio. PE erhöht. Dies entspricht einem Zuwachs von 3,4%. Er beruht überwiegend auf dem Mehrabsatz von 7 Mio. PE (3,6%) im generikafähigen Markt. In diesem Marktsegment wurden im Untersuchungszeitraum 201 Mio. PE verordnet und abgegeben. Während sich der Generikaabsatz um 15,2 Mio. PE (9,7%) auf 171 Mio. PE vergrößerte, war bei den patentfreien Erstanbieterprodukten erneut ein Absatzeinbruch zu verzeichnen. Der Absatz dieser Arzneimit-tel ging um 8 Mio. PE (-21,1%) auf 30 Mio. PE zurück. Der Absatzzuwachs in diesem Marktsegment ist mithin allein den Generika geschuldet. Im Markt der patentgeschützten Arzneimittel/Arzneimittel ohne Generikakonkurrenz stieg der Absatz mit 80 Mio. PE um 2,9% gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Der Absatzanteil der patentgeschützten Arzneimittel/Arzneimittel ohne Generikakonkurrenz belief sich in den ersten fünf Monaten des Jahres 2008 auf 28%, er unter-schritt den Wert des Vorjahreszeitraums damit um vier Prozentpunkte. Demgegenüber wuchs der Absatzanteil der generikafähigen Arzneimittel um vier Prozentpunkte auf nunmehr 72%.

download Absatzverteilung Mai 08 (pdf) (56.5 KB)

3. Generikaquote Datenbasis: IMS HEALTH

a) Absatz

Die Generikaquote im GKV-Gesamtmarkt hat im Zeitraum vom Januar bis zum Mai 2008 den Rekordwert von 61% behauptet, den sie in den ersten vier Monaten des Jahres erstmals erreicht hatte. Das sind vier Prozentpunkte mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Im generikafähigen Markt behauptete die Generikaquote ihr im Januar 2008 erreichtes Allzeithoch von 85%. (Januar bis Mai 2007: 80%).

b) Umsatz

Der Wertanteil der Generika beläuft sich im Untersuchungszeitraum auf 29% zum Net-to-Apothekenverkaufspreis (Netto-AVP) und auf 22% zum Netto-Herstellerabgabepreis (Netto-HAP).
Generika decken also mit ihrem Verordnungsanteil von 61% die „Grundlast“ der GKV-Arzneimittelversorgung, verzehren aber nicht einmal 30% der finanziellen Ressourcen, die die Krankenkassen für die Pharmakotherapie ihrer Versicherten aufwenden.

download Generikaquote Jan-Mai 08 (pdf) (47.5 KB)

4. Einsparvolumina Datenbasis: IMS HEALTH

Generika haben die GKV im von Januar bis Mai 2008 um fast 3,3 Mrd. Euro entlastet. Dieser Einsparbeitrag entspricht etwas mehr als 0,3 Beitragssatzpunkten. Die nicht ausgeschöpfte Effizienzreserve beträgt 577 Mio. Euro. Auf das Gesamtjahr hochgerech-net werden die Einsparungen der GKV die Größenordnung von 7,8 Mrd. Euro erreichen. Das wäre ein neuer Einsparrekord, der den Krankenkassenbeitrag rechnerisch um ungefähr 0,8 Beitragssatzpunkte verringerte. Das nicht ausgeschöpfte Einsparpotential dürfte in etwa 1,4 Mrd. Euro betragen.

Das „offizielle“ Einsparvolumen von 3,3 Mrd. Euro im Analysezeitraum ergibt sich aus den Listenpreisen. Die tatsächliche Entlastung der GKV durch Generika geht indes deutlich darüber hinaus. Denn die GKV profitiert zudem von Rabattverträgen, die Krankenkassen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen ha-ben. Sie zahlt letztlich Preise, die die Listenpreise generell (Sortimentsverträge) oder partiell (Wirkstoffverträge) unterschreiten. Rabattvertragspartner der Krankenkassen sind aber fast durchweg Generikahersteller. 97,6% der Arzneimittel, die im Rahmen von Rabattverträgen verordnet und abgegeben werden, sind nämlich Generika (vgl. Tz 9). Die zusätzlichen Einsparungen, die die GKV durch Rabattverträge erzielt haben, können derzeit jedoch nicht beziffert werden. Die Rabattkonditionen werden von den Vertragspartnern aus guten Gründen geheim gehalten, die die Rabatte deshalb auch bilateral und direkt miteinander abrechnen. Nach einer zum 01.07.2008 in Kraft tretenden Änderung des Kontenrahmens der GKV ist aber sichergestellt, dass zumindest das Gesamtvolumen der Rückflüsse aus den Rabattverträgen ab dem 2. Halbjahr 2008 auf den Tisch kommt.

download Einsparvolumina Jan-Mai 08 (pdf) (55.2 KB)

5. Entwicklung der Durchschnittspreise (Mai 2007/Mai 2008)
- Datenbasis: IMS HEALTH

Gegenüber dem Vorjahresmonat stieg der Netto-Durchschnitts-AVP der patentgeschützten Arzneimittel/Arzneimittel ohne Generikakonkurrenz im Mai 2008 um 16,06 Euro (21,3%) auf 91,60 Euro. Der durchschnittliche Netto-HAP dieser Produkte wuchs um 12,47 Euro (24,2%) auf 64,08 Euro. Ebenfalls deutlich erhöht haben sich die Netto-Durchschnittspreise für patentfreie Erstanbieterprodukte. Der AVP dieser Arzneimittel nahm um 8,42 Euro (27,3%) auf 39,50 Euro, ihr durchschnittlicher HAP um 6,52 Euro (36,2%) auf 24,52 Euro zu. Die Netto-Durchschnittpreise von Generika sind hingegen nur marginal gestiegen: Ihr AVP erhöhte sich um 0,27 Euro (1,3%) auf 19,71 Euro, ihr HAP um 0,12 Euro (1,3%) auf 9,54 Euro.

Der durchschnittliche Netto-Preisabstand zwischen patenfreien Erstanbieterprodukten und Generika betrug im Mai 2008 19,79 Euro (AVP) bzw. 14,98 Euro (HAP). Der Netto-AVP patentfreier Erstanbieterprodukte ist demnach beinahe doppelt so hoch (+ 99,6%) wie derjenige der Generika.

Der durchschnittliche Netto-AVP einer GKV-Verordnung lag im Mai 2008 mit 42,09 Euro um 3,55 Euro (9,2%) über dem Mittelwert vom Mai 2007 (38,54 Euro).

download AVP_HAP einzelne Segmente Mai 08 (pdf) (56.4 KB)

download Umsatzverteilung HAP Jan-Mai 08 (pdf) (56.4 KB)

6. Entwicklung der Erlöse (Preisbasis: Netto-HAP) - Datenbasis: IMS HEALTH

Im GKV-Markt erzielten die pharmazeutischen Unternehmen im Untersuchungszeitraum einen Erlös von 7,6 Mrd. Euro. Dies entspricht einem Zuwachs von 8,5%. Mit 4,7 Mrd. Euro (68%) kassierten die Hersteller patentgeschützter Arzneimittel/patenfreier Arzneimittel ohne Generikakonkurrenz wiederum den Löwenanteil dieses Betrages. Sie konnten ihren Erlös gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres dabei um 644 Mio. Euro (15,9%) steigern.

Den Herstellern patentfreier Erstanbieterprodukte flossen 706 Mio. Euro zu. Ihr Erlös schrumpfte somit gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um 226 Mio. Euro (-24,3%).

Die Generikahersteller nahmen vom Januar bis zum Mai 2008 1,5 Mrd. Euro ein. Sie konnten ihre Erlöse um 127 Mio. Euro (8,9%) steigern. Dieser Mehrerlös dürfte primär auf den um 9,7% gewachsenen Absatz zurückzuführen sein, wobei die Steigungsrate des Absatzes die des Umsatzes um 9 Prozent übertrifft. Auch diese Relation belegt, dass die Preiserosion im Generikamarkt anhält. Hinzu kommt, dass die Erlöse der Un-ternehmen um die nach wie vor nicht quantifizierbaren Rabatte nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verringern sind.

download Erlösentwicklung Mai 08 (pdf) (41.7 KB)

7. Wertschöpfungsanteile im Generikamarkt

Ohne Berücksichtigung des Hersteller- und Apothekenabschlags haben die Krankenkassen für ein Generikum im Mai 2008 im Mittel 21,49 Euro bezahlt (durchschnittlicher Brutto-AVP). Wenn es sich bei diesem Durchschnittswert um den Preis eines einzelnen Produktes handelte, erlöste der Hersteller brutto 8,87 Euro. Sein Wertschöpfungsanteil beliefe sich demnach auf 41,3%. Von den verbleibenden 12,62 Euro entfielen 9,19 Euro auf den Großhandels- und den Apothekenzuschlag (Wertschöpfungsanteil: 42,7%) sowie 3,43 Euro auf die Mehrwertsteuer (Wertschöpfungsanteil: 16%).

download Wertschöpfungsanteile am durchschnittlichen Generikum Mai 08 (pdf) (10.4 KB)

8. Zuzahlungsfreistellungen (Mai 2007/Mai 2008)
- Datenbasis: INSIGHT HEALTH

Im Mai 2008 waren 12.907 Arzneimittel von der Zuzahlung freigestellt. Damit hat die Anzahl dieser Produkte gegenüber dem Vorjahresmonat um 3.047 Präparate (31,3%) zugenommen.

Auf die von der Zuzahlung freigestellten Medikamente entfiel ein Absatzanteil von 23,3% des GKV-Marktes. Das waren 8% mehr als im Mai 2007. Diese Arzneimittel erzielten im GKV-Markt Umsatzanteile von 12,2% (AVP) bzw. 14,8% (HAP). Dies entspricht Zuwächsen von 0,9% (AVP) bzw. 3,3% (HAP) gegenüber dem Vorjahresmonat.

Bei fast allen von der Zuzahlung freigestellten Arzneimitteln handelte es sich um Generika; auf entfielen mit 12.352 freigestellten Produkten satte 95,7% der zuzahlungsfreien Arzneimittel. Gegenüber Mai 2007 hat sich die Anzahl von der Zuzahlung freigestellter Generika um 2.943 Produkte (31,3%) erhöht. Derzeit ist knapp ein Drittel (32,1%) aller aktiven generischen Handelsformen zuzahlungsfrei.

Die pharmazeutisch hochwertigen sicheren bewährten und preisgünstigen Generika entlasten also nicht nur die GKV in einem bislang nie dagewesenen Umfang (vgl. Tz 4), sondern sie schonen auch den Geldbeutel der Versicherten.

download Zuzahlungsfreistellung Mai 08 (pdf) (41.6 KB)

9. Rabattverträge (Mai 2007/Mai 2008)
- Datenbasis: INSIGHT HEALTH

a) Rabattvertragsvolumen, Vertragspartner

Im Mai 2008 bestanden 3.333 Rabattverträge, an denen 240 Krankenkassen und 91 pharmazeutische Unternehmer beteiligt waren; im Mai 2007 existierten 2.927 Vereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V, deren Partner 241 Krankenkassen und 68 pharmazeutische Unternehmer waren. Demnach erhöhte sich die Anzahl der pharmazeutischen Unternehmer, die mit Krankenkassen kontrahiert hatten, gegenüber dem Vorjahresmonat deutlich um 33,8%. Die Anzahl der Rabattverträge nahm um 406 Vereinbarungen (13,9%) zu.

Gegenstand der 3.333 Rabattverträge waren 25.782 aktive Handelsformen, deren Anzahl sich im Vergleich zum Mai 2007 um 6.667 Produkte (34,9%) erhöhte. Auf der Basis der Pharmazentralnummer (PZN) waren im Mai 2008 1.455.520 Rabatte zu verzeichnen, was einem Plus von 499.151 Rabatten (52,2%) entspricht. Mithin existierten im Mai 2008 für jede aktive Handelsform durchschnittlich 56,5 Rabatte.

b) Rabatte auf Generika

1.420.746 Rabatte betrafen Generika, das waren 484.543 (51,8%) Rabatte mehr als im Mai 2007. Der Generikaanteil am Rabattgesamtvolumen hat sich gleichwohl um 0,5 Prozentpunkte auf 97,6% verringert. Mit 1.197.920 Rabatten entfiel das Gros der Rabatte (84,3%) auf Generika, die mit einem Festbetrag belegt waren. Gegenüber dem Vorjahresmonat ergab sich bei diesen Produkten ein Zuwachs von 420.973 Rabatten (54,2%).

c) Rabatte auf patentfreie Erstanbieterprodukte

Im Mai 2008 waren auf Produkt-/PZN-Basis 7.527 Rabatte auf patentfreie Erstanbie-terprodukte vereinbart. Dies entspricht einem verschwindend geringen Anteil von 0,5% am Rabattgesamtvolumen. Gegenüber dem Vorjahresmonat haben sich die Anzahl dieser Rabatte und ihr Anteil am Rabattgesamtvolumen allerdings mehr als verfünf-facht. Auch bei den patentfreien Erstanbieterprodukten betraf der Großteil der Rabatte (5.200) den Festbetragsmarkt; der Anteil der rabattierten festbetragsgebundenen patentfreien Erstanbieterprodukte lag mit 69,1% jedoch deutlich unter dem der festbetragsgebundenen rabattierten Generika.

d) Rabatte auf patentgeschützte Arzneimittel

Auf PZN-Basis gab es im Mai 2008 11.366 Rabatte auf patentgeschützte Arzneimittel. Ihre Anzahl ist dem Vorjahresmonat gegenüber nur geringfügig um 357 (3,2%) gestiegen. Bemerkenswert ist, dass die Anzahl der Rabatte auf patentgeschützte Arzneimittel deutlich höher ist als die Anzahl der Rabatte auf patentfreie Erstanbieterprodukte. Ihr gleichwohl lediglich marginaler Anteil am Rabattgesamtvolumen 0,8% übertrifft den der patentfreien Erstanbieterprodukte deshalb um 0,3 Prozentpunkte.

e) Rabatte auf „sonstige Arzneimittel“

Auf „sonstige Arzneimittel“ wurden im Mai 2008 15.881 Rabatte gewährt, der Anteil dieser Preisnachlässe am Gesamtrabattvolumen ist mit 1,1% ebenfalls vernachlässigbar niedrig.

f) Ab- und Umsatz rabattierter Arzneimittel

Im Mai 2008 gaben die Apotheken 21,7 Mio. rabattierte Arzneimittel ab. Dies ent-spricht einem Absatzanteil von 41,7% im GKV-Gesamtmarkt. Gegenüber dem Vorjahres-monat hat sich der Absatz rabattierter Arzneimittel um 13,3 Mio. PE (158,7%) erhöht. Im Mai 2008 belief sich der Umsatz von „Rabattarzneimitteln“ auf 486,5 Mio. Euro zu AVP bzw. 216,5 Mio. Euro zu HAP.

Die Marktrelevanz von Rabattverträgen steigt demnach rasant an.

g) Rabattverträge im Generikamarkt

Die Daten des Monats Mai 2008 belegen, dass die Rabattverträge ihren Siegeszug zumal im Generikamarkt fortsetzen. Dies nimmt angesichts der gesetzlichen Rahmenbedingungen auch nicht wunder:
Rabattverträge mit Krankenkassen zu vereinbaren, stellt für Generikahersteller ein betriebswirtschaftliches Muss dar. Von einer souveränen und autonomen Entscheidung der pharmazeutischen Unternehmer pro oder contra Rabattvereinbarung kann seit dem GKV-WSG keine Rede mehr sein, das die Aut-idem-Regelung mit Rabattverträgen verknüpft hat. Generikaherstellern, die ihre Marktpositionen im GKV-Arzneimittelmarkt, ihrem Schlüsselmarkt, halten oder ausbauen wollen, bleibt gar keine andere Wahl, als mit möglichst vielen marktstarken Krankenkassen Verträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu schließen.

Die betriebswirtschaftliche Ratio eines Rabatts bleibt dabei auf der Strecke. Sie besteht darin, dass der Hersteller/Lieferant den Preis eines Produktes in der Erwartung reduziert, die damit verbundenen Erlöseinbußen durch Mengensteigerungen zu kompensieren. Dieses Tauschgeschäft „Preis gegen Menge“ ist im GKV-Markt indes weitge-hend außer Kraft gesetzt.

Denn die Verkettung von Aut-idem-Abgabe und Rabattverträgen bringt nicht etwa nur bessere Absatzchancen für die betreffenden generikafähigen Medikamente. Die so genannte Scharfstellung der Rabattverträge geht vielmehr weit darüber hinaus: Ein Rabattvertrag ist conditio sine qua non für den Zugang zum jeweiligen generikafähigen Krankenkassenmarkt. Nur ein Rabattvertrag gewährleistet, dass Versicherte der jeweiligen Krankenkasse mit den Produkten des Herstellers versorgt werden. Mithin räumt ein Rabattvertrag den Vertragspartnern der Krankenkasse unter dem Strich ein tempo-räres Belieferungs- und Verkaufsprivileg ein. Pharmazeutische Unternehmer, die bei der Vergabe von Rabattverträgen nicht zum Zuge gekommen sind, unterliegen hingegen einem auf die Laufzeit der Vereinbarung befristeten faktischen „Verkaufs-/Belieferungsverbot“.

Das Belieferungs- und Verkaufsprivileg der Rabattvertragspartner wird dadurch realisiert, dass die Apotheken § 129 Abs. 1 Satz 3 SGB V zufolge verpflichtet sind, stets rabattbegünstigte Arzneimittel abzugeben, wenn die im Gesetz (§ 129 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 SGB V) und in § 4 des Rahmenvertrages nach § 129 Abs. 2 SGB V definierten Voraussetzungen einer Substitution vorliegen (und auf der regionalen Ebene keine Zielpreisvereinbarung gemäß § 129 Abs. 5 Satz 1 und 4 SGB V geschlossen worden ist). Arzneimittel, die nicht Gegenstand eines Rabattvertrages sind, dürfen von den Apotheken nicht an die Versicherten dieser Krankenkasse abgegeben werden; Verstöße gegen diese Obliegenheit kann der Versicherungsträger mit der „Retaxierung auf Null“ ahnden. Die Apotheke erhält von der Krankenkasse überhaupt kein Geld, wenn sie statt eines Rabattarzneimittels ein nicht rabattiertes Präparat abgegeben hat, obwohl alle Voraussetzungen für eine Substitution vorlagen.

Die Vereinbarung kassenindividueller Preisnachlässe ist also der Preis dafür, dass ein Generikahersteller überhaupt als „Arzneimittellieferant“ dieser Versicherungsträger fungieren kann. Der aktuelle Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V hat das letzte Schlupfloch geschlossen, das Generikaherstellern wegen einer mehrdeutigen Formulie-rung im zuvor geltenden Rahmenvertrag auch ohne Rabattvertrag die Belieferung von Krankenkassen ermöglichte, die mit anderen Herstellern entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen hatten. Seit dem 01.03. bzw. dem 01.04. 2008 ist der Markt einer Krankenkasse, die mit anderen pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V vereinbart hat, jedoch mit zwei Ausnahmen für Hersteller versperrt, die nicht mit ihr kontrahiert haben. Ausnahme Nr. 1: Der Arzt hat ein Nicht-Rabattarzneimittel verordnet und die Substitution ausgeschlossen. In 75% bis 80% der Fälle, in denen Vertragsärzte einen patentfreien Wirkstoff verordnen, lassen sie den Austausch aber zu. Ausnahme 2: Die Bezeichnung des verordneten Arzneimittels in der Großen deutschen Spezialitätentaxe ist nicht mit der eines potenziellen Austauscharzneimittels identisch.

Unter dem Strich hat das GKV-WSG eine „Revolution“ im generikafähigen Markt ausgelöst. Die Krankenkassen sind vom bloßen Payer zum Player avanciert. Der Gesetzgeber hat ein lupenreines Einkaufsmodell realisiert, bei dem die Krankenkassen mit ihrer Rabattvertragspolitik über die Marktchancen der Generikaindustrie im verschrei-bungspflichtigen Marktsegment entscheiden. Jeder Generikahersteller kann sich zwar frei entscheiden, ob er das Krankenkassenspiel mitspielen will oder nicht. Aber: Wer bei einer Ausschreibung kein Angebot abgibt, hat den jeweiligen Krankenkassenmarkt von vornherein kampflos preisgegeben.

Generikahersteller sind (gezwungenermaßen) die Hauptakteure im selektiven Vertragswettbewerb in der Arzneimittelversorgung. Generika entlasten die GKV also nicht nur nach den Listenpreisen (vgl. nochmals Tz 4), sondern sie bewirken über die Rabattverträge weitere gravierende kassenindividuelle Einsparungen.

download Arzneimittelrabatte Mai 08 (pdf) (41.4 KB)

10. Strukturkomponente - Datenbasis: IMS HEALTH

Folien zur Strukturkomponente 1. Quartal 08

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letzte Änderungen: 17.1.2012 17:09