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Juni 2009

Kurzanalyse Entwicklung im GKV-Arzneimittelmarkt im Juni 2009

download Kurzanalyse Marktdaten Juni 2009 (pdf) (613.2 KB)

Hinweis:



IMS HEALTH hat den generikafähigen Markt ab Januar 2009 neu definiert. Der neuen Definition zufolge umfasst der generikafähige Markt nunmehr folgende Produktgruppen:

• Generika
• Original nicht mehr geschützt
• Original nie geschützt
• Zweitanbieter nicht mehr geschützt

Wegen der damit verbundenen Markterweiterung sinkt der Marktanteil der Generika und damit ergibt sich einen neue, niedrigere Generikaqoute für den Absatz. Die Anpassung war notwendig um eine international einheitliche Bewertung der europäischen Generikamärkte vornehmen zu können. Pro Generika hat sich aus diesem Grunde entschieden ab sofort nur noch die neue Methodik zu verwenden. Das Pro Generika-Modell wurde ebenfalls nach der neuen Marktdefinition berechnet.

1. Umsatz (Netto-Apothekenverkaufspreis) - Datenbasis: IMS HEALTH

Im ersten Halbjahr 2009 hat die GKV für die Arzneimittelversorgung netto, d. h. nach Abzug der Hersteller- und Apothekenabschläge, jedoch ohne Berücksichtigung von Patientenzuzahlungen und Rückflüssen aus Rabattverträgen, rund 13,873 Mrd. Euro ausgegeben. Das entspricht gegenüber der Vorjahresperiode einem Zuwachs von 524 Mio. Euro (+3,9%).
Der Umsatz der patentgeschützten Arzneimittel stieg gegenüber dem 1. Halbjahr 2008 um 636 Mio. Euro (8,7%) auf 7,952 Mrd. Euro.
Der Umsatz im generikafähigen Markt ist hingegen um -112 Mio. Euro (-1,9%) auf 5,921 Mrd. Euro geschrumpft. Die Umsatzsteigerung im Generikamarkt von 235 Mio. Euro (6,2%) auf 4,012 Mrd. Euro reichte nicht aus, um den Umsatzabsturz der patentfreien Erstanbieterprodukte von -347 Mio. Euro (-15,4%) auf 1,909 Mrd. Euro zu kompensieren.
Der Umsatzanteil der patentgeschützten Arzneimittel betrug im ersten Halbjahr 2009 57%. Dieser Entwicklung korrespondierend betrug der Wertanteil der generikafähigen Arzneimittel 43%.

download Umsatzverteilung Netto-AVP_Jan-Juni09 (pdf) (83.6 KB)

download Umsatzentwicklung einzelne Segmente Juni09 (pdf) (74.9 KB)

2. Absatz - Datenbasis: IMS HEALTH

Der Absatz im GKV-Gesamtmarkt hat sich gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um knapp 3,7 Mio. Packungseinheiten (PE) auf 337 Mio. PE erhöht. Dies entspricht einer Zunahme um 1,1%.
Der Zuwachs beruht zum einen auf dem Mehrabsatz von 3,1 Mio. PE (+1,2%) im generikafähigen Markt. In diesem Marktsegment wurden im Untersuchungszeitraum 262 Mio. PE verordnet und abgegeben. Während sich der Generikaabsatz um 10,71 Mio. PE (5,1%) auf 210 Mio. PE vergrößerte, war bei den patentfreien Erstanbieterprodukten erneut ein Mengeneinbruch zu verzeichnen. Der Absatz dieser Arzneimittel ging um ungefähr -6,4 Mio. PE (-12,3%) auf 52 Mio. PE zurück. Der Absatzzuwachs in diesem Marktsegment ist mithin allein den Generika geschuldet. Ihr Mengenwachstum deutet darauf hin, dass erst Generika Ärzte in die Lage versetzen, alle Patienten leitliniengerecht mit dem jeweiligen Wirkstoff zu versorgen. Der Absatz der patentgeschützten Arzneimittel stieg gegenüber dem ersten Halbjahr 2009 um 0,5 Mio. PE (0,7%) auf 75 Mio. PE.
Der Absatzanteil der patentgeschützten Arzneimittel belief sich im ersten Halbjahr 2009 auf 22%. Der Absatzanteil der generikafähigen Arzneimittel betrug 78%.

download Absatzverteilung_Jan-Juni09 (pdf) (83.8 KB)

3. Generikaquoten - Datenbasis: IMS HEALTH

a) Absatz
Die Generikaquote hat im GKV-Gesamtmarkt im ersten Halbjahr 2009 63% erreicht. Das sind knapp drei Prozentpunkte mehr als im Vorjahreszeitraum. Im generikafähigen Markt beträgt die Generikaquote 80%. (1. Halbjahr 2008: 77%). Dies entspricht einer Steigerung von 3 Prozentpunkten.

b) Umsatz
Der Wertanteil der Generika hat sich im Analysezeitraum gegenüber dem ersten Halbjahr 2008 nicht verändert. Er beläuft sich auf 29% zum Netto-Apothekenverkaufspreis (Netto-AVP) und auf 22% zum Netto-Herstellerabgabepreis (Netto-HAP).
Generika decken mit ihrem Verordnungsanteil von knapp zwei Dritteln die „Grundlast“ der GKV-Arzneimittelversorgung. Aus Finanzsicht verursachen Generika weniger als ein Drittel der Kosten, welche die Krankenkassen für die Pharmakotherapie ihrer Versicherten aufwenden.

download Generikaquote Jan-Jun09 (pdf) (58.0 KB)

4. Einsparvolumina - Datenbasis: IMS HEALTH

Generika haben die GKV allein im 1. Halbjahr 2009 um 3,743 Mrd. Euro (nach alter IMS-Definition 5,624 Mrd. Euro) entlastet. Dieser Einsparbeitrag entspricht fast 0,4 Beitragssatzpunkten. Die nicht ausgeschöpfte Effizienzreserve betrug 922 Mio. Euro. Auf das Gesamtjahr hochgerechnet werden die Einsparungen der GKV die Größenordnung von 7,487 Mrd. Euro (nach alter IMS-Definition 11,248 Mrd. Euro) erreichen. Dieses Einsparvolumen verringert den Krankenkassenbeitrag rechnerisch um mehr als einen vollen Beitragssatzpunkt. Das nicht ausgeschöpfte Einsparpotential dürfte im Gesamtjahr bei etwa 1,843 Mrd. Euro liegen.
Der Effizienzgewinn der GKV im Generikamarkt beruht auf der stetigen Zunahme der Verordnung und Abgabe von Generika einerseits (vgl. Tz. 2) und der Preisdifferenz zwischen patentfreien Erstanbieterprodukten und Generika andererseits (vgl. Tz. 5).
Das Einsparvolumen von 3,743 Mrd. Euro im Analysezeitraum ergibt sich aus den Listenpreisen. Die tatsächliche Entlastung der GKV durch Generika geht indes deutlich darüber hinaus. Denn die GKV profitiert zudem von Rabattverträgen, die Krankenkassen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen haben. Sie zahlt letztlich Preise, die die Listenpreise generell (Sortimentsverträge) oder partiell (Wirkstoffverträge) unterschreiten. Rabattvertragspartner der Krankenkassen sind aber fast durchweg Generikahersteller. 96,5% der Arzneimittel, die im Rahmen von Rabattverträgen verordnet und abgegeben werden, sind nämlich Generika (vgl. Tz 9). Die zusätzlichen Einsparungen, die die GKV durch Rabattverträge erzielt haben, können derzeit jedoch nicht beziffert werden. Die Rabattkonditionen werden von den Vertragspartnern aus guten Gründen geheim gehalten, die die Rabatte deshalb auch bilateral und direkt miteinander abrechnen. Nach einer zum 01.07.2008 in Kraft getretenen Änderung des Kontenrahmens der GKV ist aber sichergestellt, dass zumindest das Gesamtvolumen der Rückflüsse aus den Rabattverträgen ab dem 2. Halbjahr 2008 auf den Tisch kommt. Dies ist bisher noch nicht geschehen (Stand Juli 2009). Einzelne Pressemitteilungen zu diesem Thema, in denen Einsparungen in der Höhe von 310 Mio. Euro kommuniziert wurden, hat das BMG nicht bestätigt.

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5. Durchschnittspreise im Juni 2009 - Datenbasis: IMS HEALTH

Der Netto-Durchschnitts-AVP der patentgeschützten Arzneimittel lag im Juni 2009 bei 112,75 Euro. Der durchschnittliche Netto-HAP dieser Produkte belief sich auf 80,17 Euro.

Der Netto-Durchschnittspreis patentfreier Erstanbieterprodukte betrug 38,18 Euro (AVP) / 23,54 Euro (HAP).

Generika kosteten in der Apotheke im Mittel 23,21 Euro, ihre Hersteller erlösten durchschnittlich 9,43 Euro.

Der durchschnittliche Netto-Preisabstand zwischen patenfreien Erstanbieterprodukten und Generika betrug im Juni 2009 14,97 Euro (AVP) bzw. 14,11 Euro (HAP). Der Netto-Apothekenverkaufspreis eines patentfreien Erstanbieterproduktes ist demnach im Durchschnitt 1,6mal so hoch wie der eines Generikums. Betrachtet man den Herstellerabgabepreis, ist der Steigerungsfaktor sogar 2,5.

Der durchschnittliche Netto-AVP einer GKV-Verordnung lag im Juni 2009 bei 43,12 Euro. Trotz des hohen Absatzanteiles der Generika mit Ihren günstigen Preisen, sorgen hier die hochpreisigen Produkte der anderen Segmente für eine deutliche Verschiebung zuungunsten der gesetzlichen Krankenversicherung. So liegt der durchschnittliche Netto-AVP einer GKV-Verordnung mit 20,11 Euro 1,9 mal über dem durchschnittlichen Netto-AVP der zu Lasten der GKV verschriebenen Generika.


download AVP und HAP einzelne Segmente_juni09 (pdf) (65.7 KB)

download Umsatzverteilung Netto-HAP_Jan-Juni09 (pdf) (81.7 KB)

6. Entwicklung der Erlöse (Preisbasis: Netto-HAP) - Datenbasis: IMS HEALTH

Der Nettoerlös errechnet sich aus der Summe der mit dem Netto-HAP bewerteten Absatzmengen von Arzneimittelpackungen. Der Netto-HAP entspricht dem HAP (Listenpreis) nach Abzug der Herstellerabschläge. Im GKV-Markt erzielten die pharmazeutischen Unternehmen im ersten Halbjahr 2009 einen Erlös von 8,723 Mrd. Euro. Dies entspricht einem Zuwachs von 4,8%. Mit 5,633 Mrd. Euro (65%) kassierten die Hersteller patentgeschützter Arzneimittel wiederum den Löwenanteil dieses Betrages. Sie konnten ihren Erlös gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres dabei um 9,8% (501 Mio. Euro) steigern.
Den Herstellern patentfreier Erstanbieterprodukte flossen 1,172 Mrd. Euro zu. Ihr Erlös schrumpfte somit gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um -15,8% (-220 Mio. Euro).
Die Generikahersteller nahmen im ersten Halbjahr 2009 mit Listenpreisen rund 1,918 Mrd. Euro ein. Sie konnten ihre Erlöse um 122 Mio. Euro (6,8%) steigern. Dieser Mehrerlös dürfte primär auf den um 5,1% gewachsenen Absatz zurückzuführen sein. Die von der Generikaindustrie mit den Krankenkassen abgeschlossenen Rabattverträge sind in den angegebenen Zahlen nicht berücksichtigt. Der Erlöszuwachs von 122 Mio. Euro wäre jedenfalls dann bereits komplett aufgezehrt, wenn die Generikahersteller den Krankenkassen auf ihr gesamtes Sortiment einen Rabatt von 6,4% auf den HAP eingeräumt hätten.

download Erlösentwicklung Hersteller Juni09 (pdf) (71.7 KB)

7. Wertschöpfungsanteile im Generikamarkt (Juni 2009)

Ohne Berücksichtigung des Hersteller- und Apothekenabschlags sowie der Arzneimittelzuzahlungen der Patienten haben die Krankenkassen für ein Generikum im Juni 2009 im Mittel 23,21 Euro bezahlt (durchschnittlicher Brutto-AVP nach der aktuellen IMS HEALTH-Segmentierung des Generikamarktes). Wenn es sich bei diesem Durchschnittswert um den Preis eines einzelnen Produktes handelte, erlöste der Hersteller brutto 10,26 Euro. Sein Wertschöpfungsanteil beliefe sich demnach auf 44,2%. Von den verbleibenden 12,95 Euro entfielen 9,24 Euro auf den Großhandels- und den Apothekenzuschlag (Wertschöpfungsanteil: 39,2%) sowie 3,71 Euro auf die Mehrwertsteuer (Wertschöpfungsanteil: 16,0%).

download Wertschöpfungsanteile_Juni09 (pdf) (74.9 KB)

8. Zuzahlungsfreistellungen (Juni 2009)

Im Juni 2009 waren 11.262 Arzneimittel von der Zuzahlung freigestellt. Damit hat sich die Anzahl dieser Produkte gegenüber dem Vorjahresmonat um 2.377 Präparate (26,8%) erhöht.
Durch die Rabattverträge sind die GKV-Aufwendungen für Arzneimittel noch intransparenter geworden. So ist für Dritte nicht mehr ersichtlich, was die einzelne Kasse für das Produkt bezahlt. Da die Patienten ihre Zuzahlung auf den Listenpreis leisten, die Krankenkasse aber einen geringeren Preis bezahlt, erhöhen Rabattverträge unter dem Strich die Zuzahlungsquote, wenn das Produkt nicht gemäß § 31 Abs. 3 Satz 4 oder 5 SGB V von der Zuzahlung freigestellt oder der Patient nach § 62 Abs. 1 SGB V von der Zuzahlung befreit ist.

Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen haben mit ihrem brachialen Vorgehen den Bogen bei den Festbetrags- und Zuzahlungsfreistellungsanpassungen überspannt. Wenn sich die GKV nicht alsbald eines Besseren besinnt, wird sie das bislang sehr effektive und marktnahe Ausgabensteuerungsinstrument „Festbetrag“ rasch weitestgehend aushöhlen. Denn sie kann das für sie kurzfristig lohnende Spiel, den Festbetrag immer wieder auf die Höhe der jeweiligen Zuzahlungsfreistellungsgrenze zu senken, mit jedem Wirkstoff nur sehr wenige Male spielen. Will sie zuviel, läuft sie Gefahr, wenig oder gar nichts zu bekommen, da die Unternehmen ihre Preise aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht auf die neuen Festbeträge bzw. Zuzahlungsfreistellungsgrenzen senken können. Die Zeche für eine solche verfehlte Preispolitik zahlen allerdings nicht die Krankenkassen, sondern die Patienten.
Die rabattvertragsbedingte Preisintransparenz höhlt überdies die Grundlage für die Festbetragsfestsetzung aus: Die erstmalige Festsetzung und die Anpassung von Festbeträgen beruht nämlich auf den Listenpreisen. Festbeträge für rabattbegünstigte Produkte werden mithin nicht mehr anhand der effektiven Marktpreise berechnet.
Auf die von der Zuzahlung freigestellten Medikamente entfiel im Juni 2009 ein Absatzanteil von 20,5% des GKV-Marktes. Das waren 16,9 Prozentpunkte mehr als im Juni 2008. Von der Zuzahlung freigestellte Arzneimittel erzielten im GKV-Markt Umsatzanteile von 11,9% (AVP) bzw. 9,4% (HAP). Dies entspricht einer Zunahme von 11,3 Prozentpunkten (AVP) bzw. 9,8 Prozentpunkten (HAP) gegenüber dem Vorjahresmonat.

Bei fast allen von der Zuzahlung freigestellten Arzneimitteln handelte es sich um Generika; auf sie entfielen mit 10.912 freigestellten Produkten satte 96,9% der zuzahlungsfreien Arzneimittel. Trotz des Anstiegs der von der Zuzahlung freigestellter Generika im Juni 2009 liegt das Gesamtvolumen gegenüber dem Vorjahr noch immer um 1.090 Präparate unter dem Stand des Mai 2008 von 12.352 freigestellten Präparaten. Derzeit ist etwas mehr als ein Viertel (27,2%) aller aktiven generischen Handelsformen zuzahlungsfrei, im Juni 2008 war es noch fast ein Drittel.
Die pharmazeutisch hochwertigen, sicheren, bewährten und preisgünstigen Generika entlasten also nicht nur die GKV in einem bislang nie da gewesenen Umfang (vgl. Tz 4), sondern sie schonen nach wie vor auch noch den Geldbeutel der Versicherten.

download zuzahlungsfreie AM_Juni09 (pdf) (67.1 KB)

9. Rabattverträge (Juni 2009) - Datenbasis: INSIGHT Health

a) Rabattvertragsvolumen, Vertragspartner
Im Juni 2009 bestanden 8.087 Rabattverträge, an denen 196 Krankenkassen und 128 pharmazeutische Unternehmer beteiligt waren; im Juni 2008 existierten 3.596 Vereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V, deren Partner 240 Krankenkassen und 93 pharmazeutische Unternehmer waren. Demnach hat sich die Anzahl der pharmazeutischen Unternehmer, die mit Krankenkassen kontrahiert hatten, gegenüber dem Vorjahresmonat um 37,6% erhöht. Die Anzahl der Rabattverträge nahm um das 2,2-fache (4.491 Vereinbarungen) zu.
Gegenstand der 8.087 Rabattverträge waren 28.684 aktive Handelsformen, deren Anzahl sich im Vergleich zum Vorjahresmonat um 2.513 Produkte (9,6%) erhöhte.
Auf der Basis der Pharmazentralnummer (PZN) waren im Juni 2009 2.374.291 Rabatte zu verzeichnen, was einem Plus von 844.226 Rabatten (55,2%) gegenüber dem Juni 2008 entspricht. Mithin existierten im Juni 2009 für jede aktive Handelsform durchschnittlich 83 Rabatte (Juni 2008: 58).

b) Rabatte auf Generika
2.292.054 Rabatte betrafen Generika, das waren 798.852 Rabatte mehr als im Juni 2008. Der Generikaanteil am Rabattgesamtvolumen liegt konstant bei 96,5%. Mit 1.901.844 Rabatten entfiel das Gros der Rabatte (83,0%) auf Generika, die mit einem Festbetrag belegt waren. Gegenüber dem Vorjahresmonat ergab sich bei diesen Produkten ein Zuwachs von 652.048 Rabatten (53,5%).

c) Rabatte auf patentfreie Erstanbieterprodukte
Im Juni 2009 waren auf PZN-Basis 30.877 Rabatte auf patentfreie Erstanbieterprodukte vereinbart. Dies entspricht einem verschwindend geringen Anteil von 1,3% am Rabattgesamtvolumen. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist die Anzahl dieser Rabatte allerdings 3,4-fach so hoch wie im Vorjahreszeitraum. Auch bei den patentfreien Erstanbieterprodukten betraf der Großteil der Rabatte (22.461) den Festbetragsmarkt; der Anteil der rabattierten festbetragsgebundenen patentfreien Erstanbieterprodukte lag mit 72,7% jedoch deutlich unter dem der festbetragsgebundenen rabattierten Generika.

d) Rabatte auf patentgeschützte Arzneimittel
Auf PZN-Basis gab es im Juni 2009 17.119 Rabatte auf patentgeschützte Arzneimittel. Ihre Anzahl ist dem Vorjahresmonat gegenüber um 5.702 (49,9%) gestiegen. Ihr Anteil am Rabattgesamtvolumen beträgt wie im Vorjahresmonat 0,7%.


e) Ab- und Umsatz rabattierter Arzneimittel
Im Juni 2009 gaben die Apotheken 23.790.731 rabattierte Arzneimittel ab. Dies entspricht einem Absatzanteil von 44,9% im GKV-Gesamtmarkt. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich der Absatz rabattierter Arzneimittel um 1.398.469 Packungen erhöht. Der Umsatz von „Rabattarzneimitteln“ belief sich im Juni 2009 auf 555.167.269 Euro zu AVP bzw. 253.943.348 Euro zu HAP. Dies entspricht Zuwachsraten von 17,2% bzw. 12,5%.

f) Rabattverträge im Generikamarkt
Die Daten des Monats Juni 2009 belegen erneut, dass die Rabattverträge ihren Siegeszug zumal im Generikamarkt fortsetzen. Dies nimmt angesichts der gesetzlichen Rahmenbedingungen auch nicht wunder: Rabattverträge mit Krankenkassen zu vereinbaren, stellt für Generikahersteller ein betriebswirtschaftliches Muss dar. Von einer souveränen und autonomen Entscheidung der pharmazeutischen Unternehmer pro oder contra Rabattvereinbarung kann seit dem GKV-WSG keine Rede mehr sein, das die Aut-idem-Regelung mit Rabattverträgen verknüpft hat. Generikahersteller, die ihre Marktpositionen im GKV-Arzneimittelmarkt, ihrem Schlüsselmarkt, halten oder ausbauen wollen, bleibt gar keine andere Wahl, als mit möglichst vielen marktstarken Krankenkassen Verträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu schließen.
Die betriebswirtschaftliche Ratio eines Rabatts bleibt dabei auf der Strecke. Sie besteht darin, dass der Hersteller/Lieferant den Preis eines Produktes in der Erwartung reduziert, die damit verbundenen Erlöseinbußen durch Mengensteigerungen zu kompensieren. Dieses Tauschgeschäft „Preis gegen Menge“ ist im GKV-Markt indes weitgehend außer Kraft gesetzt.
Denn die Verkettung von Aut-idem-Abgabe und Rabattverträgen bringt nicht etwa nur bessere Absatzchancen für die betreffenden generikafähigen Medikamente. Die so genannte Scharfstellung der Rabattverträge geht vielmehr weit darüber hinaus: Ein Rabattvertrag ist conditio sine qua non für den Zugang zum jeweiligen generikafähigen Krankenkassenmarkt. Nur ein Rabattvertrag gewährleistet, dass Versicherte der jeweiligen Krankenkasse mit den Produkten des Herstellers versorgt werden. Mithin räumt ein Rabattvertrag den Vertragspartnern der Krankenkasse unter dem Strich ein temporäres Belieferungs- und Verkaufsprivileg ein. Pharmazeutische Unternehmer, die bei der Vergabe von Rabattverträgen nicht zum Zuge gekommen sind, unterliegen hingegen einem auf die Laufzeit der Vereinbarung befristeten faktischen „Verkaufs-/ Belieferungsverbot“.
Das Belieferungs- und Verkaufsprivileg der Rabattvertragspartner wird dadurch realisiert, dass die Apotheken § 129 Abs. 1 Satz 3 SGB V zufolge verpflichtet sind, stets rabattbegünstigte Arzneimittel abzugeben, wenn die im Gesetz (§ 129 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 SGB V) und in § 4 des Rahmenvertrages nach § 129 Abs. 2 SGB V definierten Voraussetzungen einer Substitution vorliegen (und auf der regionalen Ebene keine Zielpreisvereinbarung gemäß § 129 Abs. 5 Satz 1 und 4 SGB V geschlossen worden ist). Arzneimittel, die nicht Gegenstand eines Rabattvertrages sind, dürfen von den Apotheken nicht an die Versicherten dieser Krankenkasse abgegeben werden; Verstöße gegen diese Obliegenheit kann der Versicherungsträger mit der „Retaxierung auf Null“ ahnden. Die Apotheke erhält von der Krankenkasse überhaupt kein Geld, wenn sie statt eines Rabattarzneimittels ein nicht rabattiertes Präparat abgegeben hat, obwohl alle Voraussetzungen für eine Substitution vorlagen.
Die Vereinbarung kassenindividueller Preisnachlässe ist also der Preis dafür, dass ein Generikahersteller überhaupt als „Arzneimittellieferant“ dieser Versicherungsträger fungieren kann. Der aktuelle Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V hat das letzte Schlupfloch geschlossen, das Generikaherstellern wegen einer mehrdeutigen Formulierung im zuvor geltenden Rahmenvertrag auch ohne Rabattvertrag die Belieferung von Krankenkassen ermöglichte, die mit anderen Herstellern entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen hatten. Seit dem 01.03. bzw. dem 01.04.2008 ist der Markt einer Krankenkasse, die mit anderen pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V vereinbart hat, jedoch mit zwei Ausnahmen für Hersteller versperrt, die nicht mit ihr kontrahiert haben. Ausnahme Nr. 1: Der Arzt hat ein Nicht-Rabattarzneimittel verordnet und die Substitution ausgeschlossen. In 75% bis 80% der Fälle, in denen Vertragsärzte einen patentfreien Wirkstoff verordnen, lassen sie den Austausch aber zu. Ausnahme 2: Die Bezeichnung des verordneten Arzneimittels in der Großen deutschen Spezialitätentaxe ist nicht mit der eines potenziellen Austauscharzneimittels identisch.
Unter dem Strich hat das GKV-WSG eine „Revolution“ im generikafähigen Markt ausgelöst. Die Krankenkassen sind vom bloßen Payer zum Player avanciert. Der Gesetzgeber hat ein lupenreines Einkaufsmodell realisiert, bei dem die Krankenkassen mit ihrer Rabattvertragspolitik über die Marktchancen der Generikaindustrie im verschreibungspflichtigen Marktsegment entscheiden. Jeder Generikahersteller kann sich zwar frei entscheiden, ob er das Krankenkassenspiel mitspielen will oder nicht. Aber: Wer bei einer Ausschreibung kein Angebot abgibt, hat den jeweiligen Krankenkassenmarkt von vornherein kampflos preisgegeben.
Generikahersteller sind (gezwungenermaßen) die Hauptakteure im selektiven Vertragswettbewerb in der Arzneimittelversorgung. Generika entlasten die GKV also nicht nur nach den Listenpreisen (vgl. nochmals Tz 4), sondern sie bewirken über die Rabattverträge weitere gravierende kassenindividuelle Einsparungen.

download Anzahl der AM-Rabatte_Juni09 (pdf) (79.5 KB)

10. Strukturkomponente - Datenbasis: IMS HEALTH

a) Methodik
Die IMS HEALTH-Strukturkomponentenstudie wird auf der Grundlage des Brutto-AVP berechnet, Hersteller- und Apothekenabschläge werden mithin ebenso nicht herausgerechnet wie die Arzneimittelzuzahlungen der Patienten. Ausgeklammert sind zudem die Entlastungen, die für die Krankenkassen aus Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V resultieren. Für die Studie hat IMS HEALTH den GKV-Markt in vier Segmente gegliedert (Segment 1: patentgeschützte Arzneimittel ohne Festbetrag; Segment 2: patentfreie Arzneimittel ohne Generikakonkurrenz und ohne Festbetrag; Segment 3: patentfreie Arzneimittel mit Generikakonkurrenz, aber ohne Festbetrag; Segment 4: Festbetragsarzneimittel).
Die Analyse untersucht sowohl den Intramedikamenteneffekt (Umsatzveränderungen, die auf Verordnungsveränderungen beruhen, die die Packungsgröße, die Dosis/Wirkstärke oder die Darreichungsform identischer Präparate betreffen) als auch den Intermedikamenteneffekt (Umsatzveränderungen, die auf die Verordnung anderer Arzneimittel zurückzuführen sind; IMS HEALTH untersucht dabei Verschiebungen innerhalb der vier Marktsegmente, zwischen den vier Marktsegmenten sowie zwischen Indikationsgruppen).

b) im ersten Halbjahr 2009
GKV-Gesamtmarkt:

Auf der Basis des Brutto-AVP sind die GKV Arzneimittelausgaben in den ersten Halbjahr 2009 gegenüber dem Vorjahr per Saldo um 411 Mio. Euro (3,1%) auf 13,8 Mrd. Euro gestiegen. Dieser Saldo schlüsselt sich wie folgt auf:

• Ausgabentreiber Nr. 1 war die Strukturkomponente, deren Steigerungsrate 2,1% beträgt. Sie hat Mehrausgaben von 286 Mio. Euro bewirkt. Der Ausgabenanstieg geht mithin weit überwiegend auf ihr Konto.
• Ausgabentreiber Nr. 2 war der Mengenzuwachs in Höhe von 1,0%, der Mehrausgaben von 135,6 Mio. Euro verursacht hat.
• Ausgaben dämpfend hat sich im Untersuchungszeitraum lediglich die um -0,1% gesunkene Preiskomponente ausgewirkt, die der GKV eine Entlastung von -10,6 Mio. Euro beschert hat.
• Die nachstehenden Detailanalysen der vier Marktsegmente belegen, dass der größte Druck auf die Arzneimittelausgaben der GKV im Zeitraum Januar bis Juni 2009 von den patentgeschützten Arzneimitteln ausgegangen ist.

download Entwicklung der Umsätze in den Marktsegmenten der Strukturanalyse_1.-2. Quartal 09 (pdf) (65.1 KB)

download Marktentwicklung im GKV-Gesamtmarkt_1.-2. Quartal09 (pdf) (71.4 KB)

Segment 1: Patentgeschützte Arzneimittel ohne Festbetrag

Die Ausgaben in diesem Marktsegment sind um 370 Mio. Euro (12,4%) auf 3,353 Mrd. Euro nach oben geschnellt. Dieser Zuwachs basiert sowohl auf der Struktur- als auch auf der Preis- als auch auf der Mengenkomponente. Die Strukturkomponente ist um 4,0% gestiegen, was zu Mehrausgaben von 118,6 Mio. Euro geführt hat. Der Verordnungsmengenzuwachs um 0,8 Mio. PE (6,1%) hat ein Ausgabenplus von 180,7 Mio. Euro bewirkt. Er war damit der Hauptausgabentreiber in diesem Teilmarkt. Die um 2,4% gewachsene Preiskomponente hat die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen um 70,7 Mio. Euro erhöht.
In diesem Marktsegment machen sich nach wie vor allem die kontinuierlich steigenden Ausgaben für die besonders teuren Spezialpräparate bemerkbar.

download Entwicklung Marktsegment 1_1.-2.Quartal09 (pdf) (71.7 KB)

Segment 2: Patentfreie Arzneimittel ohne Festbetrag und ohne Generikakonkurrenz

Der Umsatz in diesem Teilmarkt ist im ersten Halbjahr 2009 um -51 Mio. Euro (-7,3%) auf 643 Mio. Euro gesunken. Die Strukturkomponente weist in diesem Marktsegment eine negative Wachstumsrate von -3,6% auf, was einem Ausgabenminus von -25,1 Mio. Euro entspricht. Der Absatz ist um -5,9% (0,5 Mio. PE) rückläufig, woraus Minderausgaben von -41,9 Mio. Euro resultieren. Der Anstieg der Preiskomponente um 2,3% spiegelt einen Ausgabenzuwachs von 16 Mio. Euro wieder.

download Entwicklung Marktsegment 2_1.-2.Quartal09.pdf (69.6 KB)

Segment 3: Patentfreie Arzneimittel mit Generikakonkurrenz, aber ohne Festbetrag

Der Umsatz in diesem Marktsegment betrug 4,036 Mrd. Euro, wobei die Ausgaben per Saldo um 219 Mio. Euro (5,7%) wuchsen. Hauptursache des Ausgabenanstiegs war ein Anstieg der Preiskomponente von 3,1% (116,9 Mio. Euro) und der Strukturkomponente von 2,9% (111,6 Mio. Euro). Die vom Faktor „Menge“ ausgehende Minderbelastung der GKV belief sich auf -9,6 Mio. Euro (-0,3%).

Die Daten dieses Teilmarktes indizieren die Marktdynamik: Denn dieser zum generikafähigen Markt gehörende Teilmarkt stellt eine Übergangsphase dar, die um- und absatzstarke Arzneimittel nach Patentablauf und vor Festsetzung eines Festbetrages durchlaufen. Der Zuwachs der Strukturkomponente deutet darauf hin, dass im ersten Halbjahr 2009 hochpreisige patentfrei gewordene Arzneimittel in das Segment übergegangen sind (Patentausläufer).

download Entwicklung Marktsegment 3_1.-2.Quartal09.pdf (71.3 KB)

Segment 4: Festbetragsmarkt

Als erneute Ausgabenbremse fungierte hingegen einmal mehr der Festbetragsmarkt. Hier ist der Umsatz im ersten Halbjahr 2009 um 214,1 Mio. Euro (-2,2%) auf 5,768 Mrd. Euro gesunken. Die wesentliche Ursache dafür ist das um -3,6% rückläufige Preisniveau, das Minderausgaben von -214,1 Mio. Euro nach sich gezogen hat. Diese gravierende Entlastung hat den Ausgabenanstieg von 77,3 Mio. Euro überkompensiert, die der Mengenzuwachs von 3 Mio. PE (1,3%) verursacht hat. Strukturverschiebungen haben gegenüber dem Vorjahr zu Mehrausgaben von 8,9 Mio. Euro (+0,2%) geführt. Da der Festbetragsmarkt die angestammte Domäne der Generika ist, sind die dargestellten Entlastungen fast ausschließlich ihnen zu verdanken.

download Entwicklung Marktsegment 4_1.-2.Quartal09.pdf (69.3 KB)

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