Februar 2009
Kurzanalyse Entwicklung im GKV-Arzneimittelmarkt im Februar 2009
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Kurzanalyse Marktdaten Februar 2009 (pdf) (1.6 MB)
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1. Umsatz (Netto-Apothekenverkaufspreis) - Datenbasis: IMS HEALTH]
Von Januar 2009 bis Februar 2009 hat die GKV für die Arzneimittelversorgung netto, d. h. nach Abzug der Hersteller- und Apothekenabschläge, jedoch ohne Berücksichtigung von Patientenzuzahlungen und Rückflüssen aus Rabattverträgen, rund 4,476 Mrd. Euro ausge-geben. Das entspricht dem Wert des Vergleichzeitraumes im Vorjahr.
Die Ausgaben setzen sich per Saldo aus Mehrausgaben von 106 Mio. Euro für patentge-schützte Produkte und Präparate ohne Generikakonkurrenz und Minderausgaben von -106 Mio. Euro im generikafähigen Markt zusammen. Der Umsatz der patentgeschützten Produk-te und der Präparate ohne Generikakonkurrenz ist gegenüber dem Zeitraum Februar 2008 bis Februar 2009 um 4,1% auf 2.705 Mio. Euro gestiegen. Der Umsatz im generikafähigen Markt ist hingegen um -106 Mio. Euro (-5,6%) auf 1.771 Mio. Euro geschrumpft. Die Um-satzsteigerung im Generikamarkt von 35 Mio. Euro (2,8%) auf 1.315 Mio. Euro reichte nicht aus, um den Umsatzabsturz der patentfreien Erstanbieterprodukte von -141 Mio. Euro (-23,6%) auf 456 Mio. Euro zu kompensieren. Der Trend, dass der Generikaumsatz zunimmt, hält somit an.
Der Umsatzanteil der patentgeschützten Arzneimittel/Arzneimittel ohne Generikakonkurrenz betrug im Zeitraum Februar bis Februar 2009 60% (Vorjahresperiode 60,5%). Dieser Entwicklung korrespondierend betrug der Wertanteil der generikafähigen Arzneimittel 40%.
Der Umsatzanteil der patentgeschützten Arzneimittel/Arzneimittel ohne Generikakonkurrenz betrug im Januar 2009 60 % (Januar 2008: 59%). Dieser Entwicklung korrespondierend sank der Wertanteil der generikafähigen Arzneimittel um einen Prozentpunkt auf 40 %.

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Netto-AVP im GKV-Gesamtmarkt Feb09 (pdf) (90.2 KB)
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Umsatzentwicklung einzelne Segmente Jan-Feb 09 (pdf) (76.6 KB)
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2. Absatz - Datenbasis: IMS HEALTH
Der Absatz im GKV-Gesamtmarkt hat sich gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um ca. -3 Mio. Packungseinheiten (PE) auf 114 Mio. PE verringert. Dies entspricht einer Reduktion von -2,6%.
Er beruht zum einen auf dem Minderabsatz von -1 Mio. PE (-1,0%) im generikafähigen Markt. In diesem Marktsegment wurden im Untersuchungszeitraum 82 Mio. PE verordnet und abgegeben. Während sich der Generikaabsatz um 2 Mio. PE (3,1%) auf 72 Mio. PE vergrößerte, war bei den patentfreien Erstanbieterprodukten erneut ein Mengeneinbruch zu verzeichnen. Der Absatz dieser Arzneimittel ging um ungefähr -3 Mio. PE (-22,5%) auf 10 Mio. PE zurück. Der Absatzzuwachs in diesem Marktsegment ist mithin allein den Generika geschuldet. Ihr starkes Mengenwachstum deutet darauf hin, dass erst Generika Ärzte in die Lage versetzen, alle Patienten leitliniengerecht mit dem jeweiligen Wirkstoff zu versorgen. Den anderen Teil des Absatzrückgangs geht zu Lasten der patentgeschützten Arz-neimittel/Arzneimittel ohne Generikakonkurrenz. Hier verringerte sich der Absatz gegenüber dem Zeitraum Februar 2008 bis Februar 2009 um -2 Mio. PE (-3%) auf 32 Mio. PE.
Der Absatzanteil der patentgeschützten Arzneimittel/Arzneimittel ohne Generikakonkurrenz belief sich im Februar 2009 auf 28%, dies entspricht dem Wert des Vorjahreszeitraums. Der Absatzanteil der generikafähigen Arzneimittel stagniert ebenfalls auf 72%.

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Absatzverteilung im GKV-Gesamtmarkt Feb09 (pdf) (85.7 KB)
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3. Generikaquoten - Datenbasis: IMS HEALTH
a) Absatz
Die Generikaquote hat im GKV-Gesamtmarkt Februar 2009 63% erreicht. Das sind knapp drei Prozentpunkte mehr als im Vorjahreszeitraum. Im generikafähigen Markt beträgt die Generikaquote 87%. (Februar 2008: 84%). Dies entspricht ebenfalls einer Steigerung von 3%.
b) Umsatz
Der Wertanteil der Generika beläuft sich im Analysezeitraum Februar 2009 auf 31% zum Netto-Apothekenverkaufspreis (Netto-AVP) und auf 22% (Februar 2008: 22%) zum Netto-Herstellerabgabepreis (Netto-HAP).
Generika decken mit ihrem Verordnungsanteil von knapp zwei Dritteln die „Grundlast“ der GKV-Arzneimittelversorgung. Aus Finanzsicht verursachen Generika weniger als ein Drittel der Kosten, welche die Krankenkassen für die Pharmakotherapie ihrer Versicherten aufwendet.
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Generikaquote Feb 09 (pdf) (60.4 KB)
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4. Einsparvolumina - Datenbasis: IMS HEALTH
Generika haben die GKV allein im Zeitraum von Februar 2008 bis Februar 2009 um 1.823 Mio. Euro entlastet. Dieser Einsparbeitrag entspricht fast 0,2 Beitragssatzpunkten. Die nicht ausgeschöpfte Effizienzreserve betrug 265 Mio. Euro. Auf das Gesamtjahr hochgerechnet werden die Einsparungen der GKV die Größenordnung von 10.935 Mrd. Euro erreichen. Das ist die Summe, die den Krankenkassenbeitrag rechnerisch um mehr als einen vollen Beitragssatzpunkt verringert. Das nicht ausgeschöpfte Einsparpotential dürfte im Gesamtjahr bei etwa 1,590 Mrd. Euro liegen. Der Effizienzgewinn der GKV im Generika-markt beruht auf der stetigen Zunahme der Verordnung und Abgabe von Generika einer-seits (vgl. Tz. 2) und der Preisdifferenz zwischen patentfreien Erstanbieterprodukten und Generika andererseits (vgl. Tz. 5).
Das Einsparvolumen von 1.823 Mio. Euro im Analysezeitraum ergibt sich aus den Listenpreisen. Die tatsächliche Entlastung der GKV durch Generika geht indes deutlich darüber hinaus. Denn die GKV profitiert zudem von Rabattverträgen, die Krankenkassen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen haben. Sie zahlt letztlich Preise, die die Listenpreise generell (Sortimentsverträge) oder partiell (Wirk-stoffverträge) unterschreiten. Rabattvertragspartner der Krankenkassen sind aber fast durchweg Generikahersteller. 96,9% der Arzneimittel, die im Rahmen von Rabattverträgen verordnet und abgegeben werden, sind nämlich Generika (vgl. Tz 9). Die zusätzlichen Einsparungen, die die GKV durch Rabattverträge erzielt haben, können derzeit jedoch nicht beziffert werden. Die Rabattkonditionen werden von den Vertragspartnern aus guten Gründen geheim gehalten, die die Rabatte deshalb auch bilateral und direkt miteinander abrechnen. Nach einer zum 01.07.2008 in Kraft getretenen Änderung des Kontenrahmens der GKV ist aber sichergestellt, dass zumindest das Gesamtvolumen der Rückflüsse aus den Rabattverträgen ab dem 2. Halbjahr 2008 auf den Tisch kommt. Dies ist bisher noch nicht geschehen (Stand April 2009).

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Einsparvolumina Feb 09 (pdf) (116.3 KB)
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5. Durchschnittspreise im Februar 2009 - Datenbasis: IMS HEALTH
Der Netto-Durchschnitts-AVP der patentgeschützten Arzneimittel/Arzneimittel lag im Februar 2009 bei 84,55 Euro. Der durchschnittliche Netto-HAP dieser Produkte belief sich auf 58,96 Euro.
Der Netto-Durchschnittspreis patentfreier Erstanbieterprodukte betrug 43,90 Euro (AVP) / 27,92 Euro (HAP).
Generika kosteten in der Apotheke im Mittel 18,41 Euro, ihre Hersteller erlösten durchschnittlich 8,67 Euro.
Der durchschnittliche Netto-Preisabstand zwischen patenfreien Erstanbieterprodukten und Generika betrug im Februar 2009 24,49 Euro (AVP) bzw. 19,25 Euro (HAP). Der Netto-AVP eines patentfreien Erstanbieterproduktes ist demnach im Durchschnitt 2,4fach höher, als der eines Generikums.
Der durchschnittliche Netto-AVP einer GKV-Verordnung lag im Februar 2009 bei 39,48 Euro.
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AVP und HAP einzelne Segment Feb 09 (pdf) (66.4 KB)
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Netto-HAP Umsatzverteilung Erstanbieter_Generika im GKV-Markt Jan-Feb09 (pdf) (84.3 KB)
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6. Entwicklung der Erlöse (Preisbasis: Netto-HAP) - Datenbasis: IMS HEALTH
Der Nettoerlös errechnet sich im folgenden Beispiel aus der Summe der mit dem Netto-HAP bewerteten Absatzmengen von Arzneimittelpackungen. Der Netto-HAP errechnet sich aus dem HAP nach Abzug der Herstellerabschläge. Im GKV-Markt erzielten die pharmazeutischen Unternehmen im Februar 2009 einen Erlös von 3.756 Mio. Euro. Dies entspricht einem Rückgang von -0,9%. Mit 2.560 Mio. Euro (68%) kassierten die Hersteller patentgeschützter Arzneimittel/patenfreier Arzneimittel ohne Generikakonkurrenz wiederum den Löwenanteil dieses Betrages. Sie konnten ihren Erlös gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres dabei um 2,2% (100 Mio. Euro) steigern.
Den Herstellern patentfreier Erstanbieterprodukte flossen 426 Mio. Euro zu. Ihr Erlös schrumpfte somit gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um -19,6% (-88 Mio. Euro).
Die Generikahersteller nahmen im Zeitraum Februar 2008 bis Februar 2009 rund 770 Mio. Euro ein. Sie konnten ihre Erlöse um 16 Mio. Euro (1,9%) steigern. Dieser Mehrerlös dürfte primär auf den um 2% gewachsenen Absatz zurückzuführen sein, wobei die Steigungsrate des Absatzes die des Umsatzes um 53% übertrifft. Die Erlöse der Generikahersteller sind jedoch nicht um die nach wie vor nicht bezifferbaren Rabatte bereinigt worden. Der Erlöszuwachs von 16 Mio. Euro wäre jedenfalls dann bereits komplett aufgezehrt, wenn die Generikahersteller den Krankenkassen auf ihr gesamtes Sortiment einen Rabatt von 2,1% auf den HAP eingeräumt hätten.

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Erlösentwicklung Hersteller Feb 09 (pdf) (73.6 KB)
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7. Wertschöpfungsanteile im Generikamarkt (Februar 2009)
Ohne Berücksichtigung des Hersteller- und Apothekenabschlags sowie der Arzneimittelzuzahlungen der Patienten haben die Krankenkassen für ein Generikum im Februar 2009 im Mittel 20,74 Euro bezahlt (durchschnittlicher Brutto-AVP). Wenn es sich bei diesem Durchschnittswert um den Preis eines einzelnen Produktes handelte, erlöste der Hersteller brutto 8,31 Euro. Sein Wertschöpfungsanteil beliefe sich demnach auf 40%. Von den verbleibenden 12,43 Euro entfielen 9,12 Euro auf den Großhandels- und den Apothekenzu-schlag (Wertschöpfungsanteil: 44%) sowie 3,31 Euro auf die Mehrwertsteuer (Wertschöpfungsanteil: 16%).
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Wertschöpfungsanteile Feb09 (pdf) (78.5 KB)
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8. Zuzahlungsfreistellungen (Februar 2009) - Datenbasis: INSIGHT Health
Im Februar 2009 waren 10.793 Arzneimittel von der Zuzahlung freigestellt. Damit hat sich die Anzahl dieser Produkte gegenüber der Vorjahresperiode um 1.898 Präparate (-15%) verringert. Dieser Rückgang geht in erster Linie auf das Konto der überzogenen Festbetragspolitik der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen, die zum 1. Juni 2008 die Festbeträge (das sind die Höchstpreise, die die Kassen für die betreffenden Arzneimittel zahlen) für 59 und die Zuzahlungsfreistellungsgrenzen für 47 Festbetragsgruppen im Mittel um 30% gesenkt haben. Die jetzt wirksam gewordenen Festbeträge bewegen sich daher vielfach auf dem Level der bis Mai 2008 geltenden Zuzahlungsfreistellungsgrenzen; die neuen Zuzahlungsfreistellungslinien unterschreiten die neuen Festbeträge nochmals um mindestens 30%. Viele Hersteller konnten diese Vorgaben aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht mehr erfüllen und haben ihre Preise nicht auf die neuen Festbeträge bzw. Zuzahlungsfreistellungsgrenzen verringert. Patienten, denen ihr Arzt weiterhin diese Arzneimittel verordnet, müssen die Differenz zwischen Festbetrag und Apothekenabgabepreis aus der eigenen Tasche bezahlen (Aufzahlung).
Die betroffenen Unternehmen haben mit ihrer Preispolitik ein deutliches Signal gesandt, dass die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen mit ihrem brachialen Vorgehen den Bogen bei der jüngsten Festbetrags- und Zuzahlungsfreistellungsanpassung überspannt haben. Wenn sich die GKV nicht alsbald eines Besseren besinnt, wird sie das bislang sehr effektive und marktnahe Ausgabensteuerungsinstrument „Festbetrag“ rasch weitestgehend aushöhlen. Denn sie kann das für sie kurzfristig lohnende Spiel, den Festbetrag immer wieder auf die Höhe der jeweiligen Zuzahlungsfreistellungsgrenze zu senken, mit jedem Wirkstoff nur sehr wenige Male spielen. Will sie - wie im Juni 2008 - zuviel, läuft sie Gefahr, wenig oder gar nichts zu bekommen. Die Zeche für eine solche verfehlte Preispolitik zahlen allerdings nicht die Krankenkassen, sondern die Patienten.
Auf die von der Zuzahlung freigestellten Medikamente entfiel im Februar 2009 ein Ab-satzanteil von 19,1% des GKV-Marktes. Das waren 3,1 Prozentpunkte weniger als im Februar 2008 und sogar 4,2 Prozentpunkte weniger als im Mai 2008. Von der Zuzahlung freigestellte Arzneimittel erzielten im GKV-Markt Umsatzanteile von 11,7% (AVP) bzw. 9,2% (HAP). Dies entspricht Einbußen von -3 Prozentpunkten (AVP) bzw. -2,8 Prozentpunkten (HAP) gegenüber dem Vorjahresmonat.
Bei fast allen von der Zuzahlung freigestellten Arzneimitteln handelte es sich um Generi-ka; auf sie entfielen mit 10.448 freigestellten Produkten satte 96,8% der zuzahlungsfreien Arzneimittel. Gegenüber dem Februar 2008 hat die Anzahl von der Zuzahlung freige-stellter Generika aus den bereits genannten Gründen indes um 1.704 Produkte (-16,3%) abgenommen, gegenüber dem Stand vom Mai 2008 ist noch immer ein starker Rückgang der Anzahl zuzahlungsfreier Generika um 16,4% von 12.352 auf jetzt 10.448 zu konstatieren. Derzeit ist etwas mehr als ein Viertel (26,8%) aller aktiven generischen Handelsformen zuzahlungsfrei, im Mai 2008 war es noch fast ein Drittel.
Die pharmazeutisch hochwertigen, sicheren, bewährten und preisgünstigen Generika ent-lasten also nicht nur die GKV in einem bislang nie dagewesenen Umfang (vgl. Tz 4), sondern sie schonen nach wie vor auch noch den Geldbeutel der Versicherten.

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Zuzahlungsfreie AM Feb09 (pdf) (70.8 KB)
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9. Rabattverträge (Februar 2008/ Februar 2009) - Datenbasis: INSIGHT Health
a) Rabattvertragsvolumen, Vertragspartner
Im Februar 2009 bestanden 6.954 Rabattverträge, an denen 201 Krankenkassen und 121 pharmazeutische Unternehmer beteiligt waren; im Februar 2008 existierten 3.145 Vereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V, deren Partner 240 Krankenkassen und 90 pharmazeutische Unternehmer waren. Demnach hat sich die Anzahl der pharmazeutischen Unterneh-mer, die mit Krankenkassen kontrahiert hatten, gegenüber dem Vorjahresmonat um 34,4% erhöht. Die Anzahl der Rabattverträge nahm um das 2,2fache um 3.809 Vereinbarungen zu.
Gegenstand der 6.954 Rabattverträge waren 28.773 aktive Handelsformen, deren Anzahl sich im Vergleich zum Vorjahresmonat um -1.626 Produkte
(-5,7%) reduzierte. Auf der Basis der Pharmazentralnummer (PZN) waren im Februar 2009 2.339.794 Rabatte zu ver-zeichnen, was einem Plus von 1.064.276 Rabatten (46,9%) entspricht. Mithin existierten im Februar 2009 für jede aktive Handelsform durchschnittlich 81,3 Rabatte (Februar 2008: 49,7).
b) Rabatte auf Generika
2.268.210 Rabatte betrafen Generika, das waren 1.064.278 Rabatte (47%) mehr als im Februar 2008. Der Generikaanteil am Rabattgesamtvolumen hat sich gleichwohl um 1 Prozent-punkt auf 96,9% verringert. Mit 1.898.706 Rabatten entfiel das Gros der Rabatte (83,7%) auf Generika, die mit einem Festbetrag belegt waren. Gegenüber dem Vorjahresmonat ergab sich bei diesen Produkten ein Zuwachs von 869.919 Rabatten (84,6%).
c) Rabatte auf patentfreie Erstanbieterprodukte
Im Februar 2009 waren auf PZN-Basis 27.566 Rabatte auf patentfreie Erstanbieterprodukte vereinbart. Dies entspricht einem verschwindend geringen Anteil von 1,2% am Rabattgesamtvolumen. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist die Anzahl dieser Rabatte allerdings 3,6fach so hoch wie im Vorjahreszeitraum. Ihr Umsatzanteil am Rabattgesamtvolumen ist um das 1,41fache gestiegen. Auch bei den patentfreien Erstanbieterprodukten betraf der Großteil der Rabatte (19.276) den Festbetragsmarkt; der Anteil der rabattierten festbetragsgebundenen patentfreien Erstanbieterprodukte lag mit 69,9% jedoch deutlich unter dem der festbetragsgebundenen rabattierten Generika.
d) Rabatte auf patentgeschützte Arzneimittel
Auf PZN-Basis gab es im Februar 2009 12.492 Rabatte auf patentgeschützte Arzneimittel. Ihre Anzahl ist dem Vorjahresmonat gegenüber um 1.146 (9,2%) gestiegen. Ihr Anteil am Rabattgesamtvolumen beträgt 0,5% (Februar 2008: 0,9%).
e) Ab- und Umsatz rabattierter Arzneimittel
Im Februar 2009 gaben die Apotheken 28.993.757 rabattierte Arzneimittel ab. Dies ent-spricht einem Absatzanteil von 47,9% im GKV-Gesamtmarkt. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich der Absatz rabattierter Arzneimittel um 9.807.081 Packungen (38%) erhöht. Der Umsatz von
„Rabattarzneimitteln“ belief sich im Februar 2009 auf 570.094.426 Euro zu AVP bzw. 252.446.643 Euro zu HAP. Dies entspricht Zuwachsraten von 73% bzw. 80,9%.
f) Rabattverträge im Generikamarkt
Die Daten des Monats Februar 2009 belegen erneut, dass die Rabattverträge ihren Siegeszug zumal im Generikamarkt fortsetzen. Dies nimmt angesichts der gesetzlichen Rahmenbedingungen auch nicht wunder:
Rabattverträge mit Krankenkassen zu vereinbaren, stellt für Generikahersteller ein betriebswirtschaftliches Muss dar. Von einer souveränen und autonomen Entscheidung der pharmazeutischen Unternehmer pro oder contra Rabattvereinbarung kann seit dem GKV-WSG keine Rede mehr sein, das die Aut-idem-Regelung mit Rabattverträgen verknüpft hat. Generikahersteller, die ihre Marktpositionen im GKV-Arzneimittelmarkt, ihrem Schlüssel-markt, halten oder ausbauen wollen, bleibt gar keine andere Wahl, als mit möglichst vielen marktstarken Krankenkassen Verträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu schließen.
Die betriebswirtschaftliche Ratio eines Rabatts bleibt dabei auf der Strecke. Sie besteht darin, dass der Hersteller/Lieferant den Preis eines Produktes in der Erwartung reduziert, die damit verbundenen Erlöseinbußen durch Mengensteigerungen zu kompensieren. Dieses Tauschgeschäft „Preis gegen Menge“ ist im GKV-Markt indes weitgehend außer Kraft gesetzt.
Denn die Verkettung von Aut-idem-Abgabe und Rabattverträgen bringt nicht etwa nur bessere Absatzchancen für die betreffenden generikafähigen Medikamente. Die so genannte Scharfstellung der Rabattverträge geht vielmehr weit darüber hinaus: Ein Rabattvertrag ist conditio sine qua non für den Zugang zum jeweiligen generikafähigen Krankenkassenmarkt. Nur ein Rabattvertrag gewährleistet, dass Versicherte der jeweiligen Krankenkasse mit den Produkten des Herstellers versorgt werden. Mithin räumt ein Rabattvertrag den Vertragspartnern der Krankenkasse unter dem Strich ein temporäres Belieferungs- und Verkaufsprivileg ein. Pharmazeutische Unternehmer, die bei der Vergabe von Rabattverträgen nicht zum Zuge gekommen sind, unterliegen hingegen einem auf die Laufzeit der Vereinbarung befristeten faktischen „Verkaufs-/Belieferungsverbot“.
Das Belieferungs- und Verkaufsprivileg der Rabattvertragspartner wird dadurch realisiert, dass die Apotheken § 129 Abs. 1 Satz 3 SGB V zufolge verpflichtet sind, stets ra-battbegünstigte Arzneimittel abzugeben, wenn die im Gesetz (§ 129 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 SGB V) und in § 4 des Rahmenvertrages nach § 129 Abs. 2 SGB V definierten Voraussetzungen einer Substitution vorliegen (und auf der regionalen Ebene keine Zielpreisver-einbarung gemäß § 129 Abs. 5 Satz 1 und 4 SGB V geschlossen worden ist). Arzneimittel, die nicht Gegenstand eines Rabattvertrages sind, dürfen von den Apotheken nicht an die Versicherten dieser Krankenkasse abgegeben werden; Verstöße gegen diese Obliegenheit kann der Versicherungsträger mit der „Retaxierung auf Null“ ahnden. Die Apotheke erhält von der Krankenkasse überhaupt kein Geld, wenn sie statt eines Rabattarzneimittels ein nicht rabattiertes Präparat abgegeben hat, obwohl alle Voraussetzungen für eine Substi-tution vorlagen.
Die Vereinbarung kassenindividueller Preisnachlässe ist also der Preis dafür, dass ein Generikahersteller überhaupt als „Arzneimittellieferant“ dieser Versicherungsträger fun-gieren kann. Der aktuelle Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V hat das letzte Schlupfloch geschlossen, das Generikaherstellern wegen einer mehrdeutigen Formulierung im zuvor geltenden Rahmenvertrag auch ohne Rabattvertrag die Belieferung von Krankenkassen ermöglichte, die mit anderen Herstellern entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen hatten. Seit dem 01.03. bzw. dem 01.04.2008 ist der Markt einer Krankenkasse, die mit anderen pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V vereinbart hat, jedoch mit zwei Ausnahmen für Hersteller versperrt, die nicht mit ihr kontrahiert haben. Ausnahme Nr. 1: Der Arzt hat ein Nicht-Rabattarzneimittel verordnet und die Substitution ausgeschlossen. In 75% bis 80% der Fälle, in denen Vertragsärzte einen patentfreien Wirkstoff verordnen, lassen sie den Austausch aber zu. Ausnahme 2: Die Bezeichnung des verordneten Arzneimittels in der Großen deutschen Spezialitätentaxe ist nicht mit der eines potenziellen Austauscharzneimittels identisch.
Unter dem Strich hat das GKV-WSG eine „Revolution“ im generikafähigen Markt ausgelöst. Die Krankenkassen sind vom bloßen Payer zum Player avanciert. Der Gesetzgeber hat ein lupenreines Einkaufsmodell realisiert, bei dem die Krankenkassen mit ihrer Rabattvertragspolitik über die Marktchancen der Generikaindustrie im verschreibungspflichtigen Marktsegment entscheiden. Jeder Generikahersteller kann sich zwar frei entscheiden, ob er das Krankenkassenspiel mitspielen will oder nicht. Aber: Wer bei einer Ausschreibung kein Angebot abgibt, hat den jeweiligen Krankenkassenmarkt von vornherein kampflos preisgegeben.
Generikahersteller sind (gezwungenermaßen) die Hauptakteure im selektiven Vertragswettbewerb in der Arzneimittelversorgung. Generika entlasten die GKV also nicht nur nach den Listenpreisen (vgl. nochmals Tz 4), sondern sie bewirken über die Rabattverträge weitere gravierende kassenindividuelle Einsparungen.

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Arzneimittelrabatte Feb09 (pdf) (72.3 KB)
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10. Strukturkomponente - Datenbasis: IMS HEALTH
a) Methodik
Die IMS HEALTH-Strukturkomponentenstudie wird auf der Grundlage des Brutto-AVP berechnet, Hersteller- und Apothekenabschläge werden mithin ebenso nicht herausgerechnet wie die Arzneimittelzuzahlungen der Patienten. Ausgeklammert sind zudem die Entlastungen, die für die Krankenkassen aus Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V resultieren. Für die Studie hat IMS HEALTH den GKV-Markt in vier Segmente gegliedert (Segment 1: pa-tentgeschützte Arzneimittel ohne Festbetrag; Segment 2: patentfreie Arzneimittel ohne Generikakonkurrenz und ohne Festbetrag; Segment 3: patentfreie Arzneimittel mit Generikakonkurrenz, aber ohne Festbetrag; Segment 4: Festbetragsarzneimittel).
Die Analyse untersucht sowohl den Intramedikamenteneffekt (Umsatzveränderungen, die auf Verordnungsveränderungen beruhen, die die Packungsgröße, die Dosis/Wirkstärke oder die Darreichungsform identischer Präparate betreffen) als auch den Intermedikamenteneffekt (Umsatzveränderungen, die auf die Verordnung anderer Arzneimittel zurückzuführen sind; IMS Health untersucht dabei Verschiebungen innerhalb der vier Marktsegmente, zwischen den vier Marktsegmenten sowie zwischen Indikationsgruppen).
b) im Jahr 2008 (Preisbasis: Brutto-AVP)
GKV-Gesamtmarkt:
Auf der Basis des Brutto-AVP sind die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen 2008 gegenüber dem Vorjahr per Saldo um 1,521 Mrd. Euro (5,4%) auf 29,634 Mrd. Euro gestiegen. Dieser Saldo schlüsselt sich wie folgt auf:
• Die Strukturkomponente, deren Steigerungsrate 4,4% beträgt, hat Mehrausgaben von 1,228 Mrd. Euro bewirkt. Der Ausgabenanstieg geht mithin weit überwiegend auf ihr Konto.
• Ausgabentreiber Nr. 2 war der Mengenzuwachs in Höhe von 2,6%, der Mehrausgaben von 773 Mio. Euro verursacht hat.
• Ausgaben dämpfend hat sich im Untersuchungszeitraum lediglich die um 1,6% gesunkene Preiskomponente ausgewirkt, die der GKV eine Entlastung von 440 Mio. Euro beschert hat.
• Die nachstehenden Detailanalysen der vier Marktsegmente belegen, dass der größte Druck auf die Arzneimittelausgaben der GKV (auch) im Gesamtjahr 2008 von den patentgeschützten Arzneimitteln und den patentfreien Arzneimitteln ohne Generika-konkurrenz und ohne Festbetrag ausgegangen ist.

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Marktentwicklung im GKV-Gesamtmarkt Jan. - Dez. 2008 (pdf) (81.3 KB)
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Entwicklung der Umsätze - Brutto-AVP (pdf) (66.2 KB)
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Segment 1: Patentgeschützte Arzneimittel ohne Festbetrag:
Die Ausgaben in diesem Marktsegment sind um 1,105 Mrd. Euro (18,9%) auf 6,950 Mrd. Euro nach oben geschnellt. Dieser Zuwachs basiert sowohl auf der Struktur- als auch auf der Preis- als auch auf der Mengenkomponente. Die Strukturkomponente ist um 7,1% gestiegen, was zu Mehrausgaben von 415 Mio. Euro geführt hat. Der Verordnungsmengenzuwachs um 2,7 Mio. PE (9,9%) hat ein Ausgabenplus von 578 Mio. Euro bewirkt. Er war damit der Hauptausgabentreiber in diesem Teilmarkt. Die um 1,9% gewachsene Preiskomponente hat die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen um 111 Mio. Euro erhöht.
In diesem Marktsegment machen sich nach wie vor vor allem die kontinuierlich steigenden Ausgaben für die besonders teuren Spezialpräparate bemerkbar. 2007 hat die GKV für diese Arzneimittel 6 Mrd. Euro aufgewandt (Quelle: Arzneiverordnungsreport 2008 S. 119). Auf diese Produkte entfiel damit ein Anteil von 24% der GKV-Arzneimittelausgaben.
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Entwicklung im Marktsegment 1._Jan. - Dez. 2008(pdf) (82.0 KB)
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Segment 2: Patentfreie Arzneimittel ohne Festbetrag und ohne Generikakonkurrenz:
Der Umsatz in diesem Teilmarkt ist um 521 Mio. Euro (11,2%) auf 5,167 Mrd. Euro gestiegen. Die Strukturkomponente weist in diesem Marktsegment eine Wachstumsrate von 8,5% auf, was einer Ausgabenzunahme von 392 Mio. Euro entspricht. Der Absatz ist um 0,9% (0,5 Mio. PE) rückläufig, woraus Minderausgaben von 44 Mio. Euro resultieren. Der Anstieg der Preiskomponente um 3,7% spiegelt einen Ausgabenzuwachs von 173 Mio. Euro wider.
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Entwicklung im Marktsegment 2._Jan. - Dez. 2008(pdf) (82.8 KB)
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Segment 3: Patentfreie Arzneimittel mit Generikakonkurrenz, aber ohne Festbetrag:
Der Umsatz in diesem Marktsegment betrug 4,889 Mrd. Euro, wobei die Ausgaben per Saldo um 197 Mio. Euro (4,2%) wuchsen. Hauptursache des Ausgabenanstiegs war ein Absatzwachstum von 2,7 Mio. PE (3%), das mit Mehrausgaben von 141 Mio. Euro zu Buche schlug. Die vom Faktor „Preis“ ausgehende Mehrbelastung der GKV belief sich auf marginale 5 Mio. Euro (0,1%), die um 1,1% gestiegene Strukturkomponente bewirkte hingegen Ausgabenerhöhungen von 51 Mio. Euro.
Die Daten dieses Teilmarktes indizieren die Marktdynamik: Denn dieser zum generikafähigen Markt gehörende Teilmarkt stellt eine Übergangsphase dar, die um- und absatzstarke Arzneimittel nach Patentablauf und vor Festsetzung eines Festbetrages durchlaufen. Einige Erstanbieter erhöhen ihre Preise nach Patentablauf, die meisten behalten ihre Preise aber entweder bei oder senken sie nur leicht, während der Preiswettbewerb im Generikamarkt noch seiner höchsten Intensität entgegen strebt. Der Absatzzuwachs deutet darauf hin, dass die Ärzte patentfrei gewordene Arzneimittel nach dem Markteintritt preisgünstiger Generika häufiger verordnen und demnach zuvor bestehende Versorgungsdefizite kompensieren.

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Entwicklung im Marktsegment 3._Jan. - Dez. 2008 (pdf) (81.7 KB)
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Segment 4: Festbetragsmarkt:
Als Ausgabenbremse fungierte hingegen einmal mehr der Festbetragsmarkt. Hier ist der Umsatz 2008 nämlich unter dem Strich um 302 Mio. Euro (2,4%) auf 12,525 Mrd. Euro gesunken. Die wesentliche Ursache dafür ist das um 5,7% rückläufige Preisniveau, das Minderausgaben von 729 Mio. Euro nach sich gezogen hat. Diese gravierende Entlastung hat den Ausgabenanstieg von 319 Mio. Euro überkompensiert, die der Mengenzuwachs von 12 Mio. PE (2,5%) verursacht hat. Strukturverschiebungen haben gegenüber dem Vorjahr zu Mehrausgaben von 108 Mio. Euro (0,8%) geführt.
Da der Festbetragsmarkt die angestammte Domäne der Generika ist, sind die dargestellten Entlastungen fast ausschließlich ihnen zu verdanken.
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Entwicklung im Marktsegment 4._Jan. - Dez. 2008 (pdf) (80.5 KB)
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letzte Änderungen: 13.7.2010 13:33
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