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April 2009


Kurzanalyse Entwicklung im GKV-Arzneimittelmarkt im April 2009


download Kurzanalyse Marktdaten April (pdf) (527.0 KB)

1. Umsatz (Netto-Apothekenverkaufspreis) - Datenbasis: IMS HEALTH



Von Januar 2009 bis April 2009 hat die GKV für die Arzneimittelversorgung netto, d. h. nach Abzug der Hersteller- und Apothekenabschläge, jedoch ohne Berücksichtigung von Patientenzuzahlungen und Rückflüssen aus Rabattverträgen, rund 9.316 Mrd. Euro ausgegeben. Das entspricht gegenüber der Vorjahresperiode einem Zuwachs von +3,5%.

Der Umsatz im generikafähigen Markt ist hingegen um 99 Mio. Euro (-2,6%) auf 3,640 Mrd. Euro geschrumpft. Die Umsatzsteigerung im Generikamarkt von 135 Mio. Euro (5,3%) auf 2,696 Mrd. Euro reichte nicht aus, um den Umsatzabsturz der patentfreien Erstanbieterprodukte von -233 Mio. Euro (-19,8%) auf 944 Mio. Euro zu kompensieren. Der Trend, dass der Generikaumsatz zunimmt, hält somit an.

Der Umsatzanteil der patentgeschützten Arzneimittel/Arzneimittel ohne Generikakonkurrenz betrug im Zeitraum Januar 2009 bis April 2009 61%. Dieser Entwicklung korrespondierend betrug der Wertanteil der generikafähigen Arzneimittel 39%.


download Umsatzverteilung GKV-Markt Netto-AVP_Jan-Apr09 (pdf) (90.5 KB)

download Umsatzentwicklung einzelne Segmente_Jan-April09 (pdf) (74.1 KB)

2. Absatz - Datenbasis: IMS HEALTH


Der Absatz im GKV-Gesamtmarkt hat sich gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um ca. 2 Mio. Packungseinheiten (PE) auf 231 Mio. PE vergrößert. Dies entspricht einer Zunahme von +0,9%.

Die Zunahme beruht zum einen auf dem Mehrabsatz von 1 Mio. PE (+1,1%) im generikafähigen Markt. In diesem Marktsegment wurden im Untersuchungszeitraum 165 Mio. PE verordnet und abgegeben. Während sich der Generikaabsatz um 5 Mio. PE (4,8%) auf 144 Mio. PE vergrößerte, war bei den patentfreien Erstanbieterprodukten erneut ein Mengeneinbruch zu verzeichnen. Der Absatz dieser Arzneimittel ging um ungefähr -4 Mio. PE (-18,2%) auf 21 Mio. PE zurück. Der Absatzzuwachs in diesem Marktsegment ist mithin allein den Generika geschuldet. Ihr starkes Mengenwachstum deutet darauf hin, dass erst Generika Ärzte in die Lage versetzen, alle Patienten leitliniengerecht mit dem jeweiligen Wirkstoff zu versorgen. Der andere Teil des Absatzzuwachses geht zu Lasten der patentgeschützten Arzneimittel/Arzneimittel ohne Generikakonkurrenz. Hier erhöht sich der Absatz gegenüber dem Zeitraum April 2008 bis April 2009 um 1 Mio. PE (0,2%) auf 66 Mio. PE.

Der Absatzanteil der patentgeschützten Arzneimittel/Arzneimittel ohne Generikakonkurrenz belief sich im April 2009 auf 29%, dies entspricht einer Zunahme von 1% im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Der Absatzanteil der generikafähigen Arzneimittel beträgt 71%.


download Absatzverteilung GKV-Markt_Jan-Apr09 (pdf) (90.4 KB)

3. Generikaquoten - Datenbasis: IMS HEALTH


a) Absatz
Die Generikaquote nach der alten IMS HEALTH Definition (bis Dezember 2008) hat im GKV-Gesamtmarkt im April 2009 62% erreicht. Das sind knapp zwei Prozentpunkte mehr als im Vorjahreszeitraum. Im generikafähigen Markt beträgt die Generikaquote 87%. (April 2008: 85%). Dies entspricht ebenfalls einer Steigerung von 2%.

IMS HEALTH hat den generikafähigen Markt neu definiert. Der neuen Definition zufolge umfasst der generikafähige Markt nunmehr folgende Produktgruppen:

  • Generika
  • Original nicht mehr geschützt
  • Original nie geschützt
  • Zweitanbieter nicht mehr geschützt



Wegen der damit verbundenen Markterweiterung sinkt der Marktanteil der Generika.

Die Generikaquote nach der neuen IMS HEALTH Definition (ab Januar 2009) hat im GKV-Gesamtmarkt im April 2009 61,4% erreicht. Im generikafähigen Markt beträgt die Generikaquote 79,9%. (April 2008: 78,8%). Dies entspricht ebenfalls einer Steigerung von 1,1%.

b) Umsatz
Der Wertanteil der Generika beläuft sich im Analysezeitraum April 2009 auf 29% zum Netto-Apothekenverkaufspreis (Netto-AVP) und auf 22% (April 2008: 22%) zum Netto-Herstellerabgabepreis (Netto-HAP).
Generika decken mit ihrem Verordnungsanteil von knapp zwei Dritteln die „Grundlast“ der GKV-Arzneimittelversorgung. Aus Finanzsicht verursachen Generika weniger als ein Drittel der Kosten, welche die Krankenkassen für die Pharmakotherapie ihrer Versicherten aufwenden.


download Generikaquote_April09 (pdf) (57.4 KB)

4. Einsparvolumina - Datenbasis: IMS HEALTH


Generika haben die GKV allein im Zeitraum von Januar 2009 bis April 2009 um 3.632 Mio. Euro entlastet. Dieser Einsparbeitrag entspricht fast 0,4 Beitragssatzpunkten. Die nicht ausgeschöpfte Effizienzreserve betrug 541 Mio. Euro. Auf das Gesamtjahr hochgerechnet werden die Einsparungen der GKV die Größenordnung von 10.896 Mrd. Euro erreichen. Das ist die Summe, die den Krankenkassenbeitrag rechnerisch um mehr als einen vollen Beitragssatzpunkt verringert. Das nicht ausgeschöpfte Einsparpotential dürfte im Gesamtjahr bei etwa 1,624 Mrd. Euro liegen. Der Effizienzgewinn der GKV im Generikamarkt beruht auf der stetigen Zunahme der Verordnung und Abgabe von Generika einerseits (vgl. Tz. 2) und der Preisdifferenz zwischen patentfreien Erstanbieterprodukten und Generika andererseits (vgl. Tz. 5).

Das Einsparvolumen von 3.632 Mio. Euro im Analysezeitraum ergibt sich aus den Listenpreisen. Die tatsächliche Entlastung der GKV durch Generika geht indes deutlich darüber hinaus. Denn die GKV profitiert zudem von Rabattverträgen, die Krankenkassen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit pharmazeutischen Unternehmern geschlossen haben. Sie zahlt letztlich Preise, die die Listenpreise generell (Sortimentsverträge) oder partiell (Wirkstoffverträge) unterschreiten. Rabattvertragspartner der Krankenkassen sind aber fast durchweg Generikahersteller. 98,2% der Arzneimittel, die im Rahmen von Rabattverträgen verordnet und abgegeben werden, sind nämlich Generika (vgl. Tz 9). Die zusätzlichen Einsparungen, die die GKV durch Rabattverträge erzielt haben, können derzeit jedoch nicht beziffert werden. Die Rabattkonditionen werden von den Vertragspartnern aus guten Gründen geheim gehalten, die die Rabatte deshalb auch bilateral und direkt miteinander abrechnen. Nach einer zum 01.07.2008 in Kraft getretenen Änderung des Kontenrahmens der GKV ist aber sichergestellt, dass zumindest das Gesamtvolumen der Rückflüsse aus den Rabattverträgen ab dem 2. Halbjahr 2008 auf den Tisch kommt. Dies ist bisher noch nicht geschehen (Stand Juni 2009).

download Einsparvolumina_April09 (pdf) (113.4 KB)

5. Durchschnittspreise im April 2009 - Datenbasis: IMS HEALTH


Der Netto-Durchschnitts-AVP der patentgeschützten Arzneimittel/Arzneimittel ohne Generikakonkurrenz lag im April 2009 bei 89,30 Euro. Der durchschnittliche Netto-HAP dieser Produkte belief sich auf 62,31 Euro.

Der Netto-Durchschnittspreis patentfreier Erstanbieterprodukte betrug 44,74 Euro (AVP) / 28,46 Euro (HAP).

Generika kosteten in der Apotheke im Mittel 19,54 Euro, ihre Hersteller erlösten durchschnittlich 9,40 Euro.

Der durchschnittliche Netto-Preisabstand zwischen patenfreien Erstanbieterprodukten und Generika betrug im April 2009 25,21 Euro (AVP) bzw. 19,06 Euro (HAP). Der Netto-AVP eines patentfreien Erstanbieterproduktes ist demnach im Durchschnitt dreimal so hoch wie der eines Generikums. Der durchschnittliche Netto-AVP einer GKV-Verordnung lag im April 2009 bei 42,34 Euro.


download AVP und HAP einzelne Segmente_April09 (pdf) (62.4 KB)

download Umsatzverteilung GKV-Markt Netto-HAP_Jan-Apr09 (pdf) (84.3 KB)

6. Entwicklung der Erlöse (Preisbasis: Netto-HAP) - Datenbasis: IMS HEALTH


Der Nettoerlös errechnet sich im folgenden Beispiel aus der Summe der mit dem Netto-HAP bewerteten Absatzmengen von Arzneimittelpackungen. Der Netto-HAP errechnet sich aus dem HAP nach Abzug der Herstellerabschläge. Im GKV-Markt erzielten die pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum Januar 2009 bis April 2009 einen Erlös von 5.836 Mio. Euro. Dies entspricht einem Rückgang von -4,2%. Mit 3.957 Mio. Euro (68%) kassierten die Hersteller patentgeschützter Arzneimittel/patenfreier Arzneimittel ohne Generikakonkurrenz wiederum den Löwenanteil dieses Betrages. Sie konnten ihren Erlös gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres dabei um 9,2% (190 Mio. Euro) steigern.

Den Herstellern patentfreier Erstanbieterprodukte flossen 600 Mio. Euro zu. Ihr Erlös schrumpfte somit gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um -19,7% (-26 Mio. Euro).

Die Generikahersteller nahmen im Zeitraum Januar 2009 bis April 2009 rund 1.279 Mio. Euro ein. Sie konnten ihre Erlöse um 35 Mio. Euro (5,4%) steigern. Dieser Mehrerlös dürfte primär auf den um 4,8% gewachsenen Absatz zurückzuführen sein. Die von der Generikaindustrie mit den Krankenkassen abgeschlossenen Rabattverträge sind in den angegebenen Zahlen nicht berücksichtigt. Die Höhe der gewährten Rabatte ist geheim. Der Erlöszuwachs von 35 Mio. Euro wäre jedenfalls dann bereits komplett aufgezehrt, wenn die Generikahersteller den Krankenkassen auf ihr gesamtes Sortiment einen Rabatt von 2,7% auf den HAP eingeräumt hätten.


download Erlösentwicklung Hersteller April09 (pdf) (71.2 KB)

7. Wertschöpfungsanteile im Generikamarkt (April 2009)


Ohne Berücksichtigung des Hersteller- und Apothekenabschlags sowie der Arzneimittelzuzahlungen der Patienten haben die Krankenkassen für ein Generikum im April 2009 im Mittel 19,54 Euro bezahlt (durchschnittlicher Brutto-AVP). Wenn es sich bei diesem Durchschnittswert um den Preis eines einzelnen Produktes handelte, erlöste der Hersteller brutto 7,41 Euro. Sein Wertschöpfungsanteil beliefe sich demnach auf 37,9%. Von den verbleibenden 12,13 Euro entfielen 9,01 Euro auf den Großhandels- und den Apothekenzuschlag (Wertschöpfungsanteil: 46,1%) sowie 3,12 Euro auf die Mehrwertsteuer (Wertschöpfungsanteil: 16,0%).


download Wertschöpfungsanteile_April09 (pdf) (75.6 KB)

8. Zuzahlungsfreistellungen (April 2009)
- Datenbasis: INSIGHT Health -


Im April 2009 waren 10.895 Arzneimittel von der Zuzahlung freigestellt. Damit hat sich die Anzahl dieser Produkte gegenüber der Vorjahresperiode um 1.949 Präparate (-15,2%) verringert. Dieser Rückgang geht in erster Linie auf das Konto der überzogenen Festbetragspolitik der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen, die zum 1. Juni 2008 die Festbeträge (das sind die Höchstpreise, die die Kassen für die betreffenden Arzneimittel zahlen) für 59 und die Zuzahlungsfreistellungsgrenzen für 47 Festbetragsgruppen im Mittel um 30% gesenkt haben. Die jetzt wirksam gewordenen Festbeträge bewegen sich daher vielfach auf dem Level der bis Mai 2008 geltenden Zuzahlungsfreistellungsgrenzen; die neuen Zuzahlungsfreistellungslinien unterschreiten die neuen Festbeträge nochmals um mindestens 30%. Viele Hersteller konnten diese Vorgaben aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht mehr erfüllen und haben ihre Preise nicht auf die neuen Festbeträge bzw. Zuzahlungsfreistellungsgrenzen verringert. Patienten, denen ihr Arzt weiterhin diese Arzneimittel verordnet, müssen die Differenz zwischen Festbetrag und Apothekenabgabepreis aus der eigenen Tasche bezahlen (Aufzahlung).

Die betroffenen Unternehmen haben mit ihrer Preispolitik ein deutliches Signal gesandt, dass die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen mit ihrem brachialen Vorgehen den Bogen bei der jüngsten Festbetrags- und Zuzahlungsfreistellungsanpassung überspannt haben. Wenn sich die GKV nicht alsbald eines Besseren besinnt, wird sie das bislang sehr effektive und marktnahe Ausgabensteuerungsinstrument „Festbetrag“ rasch weitestgehend aushöhlen. Denn sie kann das für sie kurzfristig lohnende Spiel, den Festbetrag immer wieder auf die Höhe der jeweiligen Zuzahlungsfreistellungsgrenze zu senken, mit jedem Wirkstoff nur sehr wenige Male spielen. Will sie - wie im Juni 2008 - zuviel, läuft sie Gefahr, wenig oder gar nichts zu bekommen. Die Zeche für eine solche verfehlte Preispolitik zahlen allerdings nicht die Krankenkassen, sondern die Patienten.

Auf die von der Zuzahlung freigestellten Medikamente entfiel im April 2009 ein Absatzanteil von 19% des GKV-Marktes. Das waren 0,1 Prozentpunkte mehr als im März 2008 aber 4,3 Prozentpunkte weniger als im Mai 2008. Von der Zuzahlung freigestellte Arzneimittel erzielten im GKV-Markt Umsatzanteile von 11,5% (AVP) bzw. 9,2% (HAP). Dies entspricht Einbußen von -3,3 Prozentpunkten (AVP) bzw. -2,9 Prozentpunkten (HAP) gegenüber dem Vorjahresmonat.

Bei fast allen von der Zuzahlung freigestellten Arzneimitteln handelte es sich um Generika; auf sie entfielen mit 10.550 freigestellten Produkten satte 96,8% der zuzahlungsfreien Arzneimittel. Gegenüber dem April 2008 hat die Anzahl von der Zuzahlung freigestellter Generika aus den bereits genannten Gründen indes um 1.748 Produkte (-14,2%) abgenommen. Gegenüber dem Stand vom Mai 2008 ist noch immer ein starker Rückgang der Anzahl zuzahlungsfreier Generika um 14,6% von 12.352 auf jetzt 10.550 zu konstatieren. Derzeit ist etwas mehr als ein Viertel (26,8%) aller aktiven generischen Handelsformen zuzahlungsfrei, im Mai 2008 war es noch fast ein Drittel.

Die pharmazeutisch hochwertigen, sicheren, bewährten und preisgünstigen Generika entlasten also nicht nur die GKV in einem bislang nie da gewesenen Umfang (vgl. Tz 4), sondern sie schonen nach wie vor auch noch den Geldbeutel der Versicherten.


download zuzahlungsfreie Arzneimittel_April09 (pdf) (67.7 KB)

9. Rabattverträge (April 2009) - Datenbasis: INSIGHT Health


a) Rabattvertragsvolumen, Vertragspartner
Im April 2009 bestanden 7.385 Rabattverträge, an denen 196 Krankenkassen und 127 pharmazeutische Unternehmer beteiligt waren; im April 2008 existierten 2.928 Vereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V, deren Partner 240 Krankenkassen und 88 pharmazeutische Unternehmer waren. Demnach hat sich die Anzahl der pharmazeutischen Unternehmer, die mit Krankenkassen kontrahiert hatten, gegenüber dem Vorjahresmonat um 72,3% erhöht. Die Anzahl der Rabattverträge nahm um das 2,5fache um 4.456 Vereinbarungen zu.

Gegenstand der 7.384 Rabattverträge waren 28.968 aktive Handelsformen, deren Anzahl sich im Vergleich zum Vorjahresmonat um +3.910 Produkte (15,6%) erhöhte.

Auf der Basis der Pharmazentralnummer (PZN) waren im April 2009 2.433.913 Rabatte zu verzeichnen, was einem Plus von 1.130.577 Rabatten (86,7%) entspricht. Mithin existierten im April 2009 für jede aktive Handelsform durchschnittlich 84 Rabatte (April 2008: 52).

b) Rabatte auf Generika
2.351.620 Rabatte betrafen Generika, das waren 1.073.550 Rabatte (1,8fach) mehr als im April 2008. Der Generikaanteil am Rabattgesamtvolumen liegt konstant bei 96,6%. Mit 1.959.440 Rabatten entfiel das Gros der Rabatte (83,3%) auf Generika, die mit einem Festbetrag belegt waren. Gegenüber dem Vorjahresmonat ergab sich bei diesen Produkten ein Zuwachs von 875.022 Rabatten (80,6%).

c) Rabatte auf patentfreie Erstanbieterprodukte
Im April 2009 waren auf PZN-Basis 28.272 Rabatte auf patentfreie Erstanbieterprodukte vereinbart. Dies entspricht einem verschwindend geringen Anteil von 1,2% am Rabattgesamtvolumen. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist die Anzahl dieser Rabatte allerdings 4,7fach so hoch wie im Vorjahreszeitraum. Ihr Umsatzanteil am Rabattgesamtvolumen ist um das 2,5fache gestiegen. Auch bei den patentfreien Erstanbieterprodukten betraf der Großteil der Rabatte (19.823) den Festbetragsmarkt; der Anteil der rabattierten festbetragsgebundenen patentfreien Erstanbieterprodukte lag mit 70,1% jedoch deutlich unter dem der festbetragsgebundenen rabattierten Generika.

d) Rabatte auf patentgeschützte Arzneimittel
Auf PZN-Basis gab es im April 2009 14.686 Rabatte auf patentgeschützte Arzneimittel. Ihre Anzahl ist dem Vorjahresmonat gegenüber um 3.817 (35,1%) gestiegen. Ihr Anteil am Rabattgesamtvolumen beträgt 0,6% (April 2008: 0,8%).

e) Ab- und Umsatz rabattierter Arzneimittel
Im April 2009 gaben die Apotheken 28.895.117 rabattierte Arzneimittel ab. Dies entspricht einem Absatzanteil von 48% im GKV-Gesamtmarkt. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich der Absatz rabattierter Arzneimittel um 7.006.476 Packungen (Faktor 1,33) erhöht. Der Umsatz von „Rabattarzneimitteln“ belief sich im April 2009 auf 644.838.174 Euro zu AVP bzw. 292.801.608 Euro zu HAP. Dies entspricht Zuwachsraten von 40,8% bzw. 45,1%.

f) Rabattverträge im Generikamarkt
Die Daten des Monats April 2009 belegen erneut, dass die Rabattverträge ihren Siegeszug zumal im Generikamarkt fortsetzen. Dies nimmt angesichts der gesetzlichen Rahmenbedingungen auch nicht wunder:
Rabattverträge mit Krankenkassen zu vereinbaren, stellt für Generikahersteller ein betriebswirtschaftliches Muss dar. Von einer souveränen und autonomen Entscheidung der pharmazeutischen Unternehmer pro oder contra Rabattvereinbarung kann seit dem GKV-WSG keine Rede mehr sein, das die Aut-idem-Regelung mit Rabattverträgen verknüpft hat. Generikahersteller, die ihre Marktpositionen im GKV-Arzneimittelmarkt, ihrem Schlüsselmarkt, halten oder ausbauen wollen, bleibt gar keine andere Wahl, als mit möglichst vielen marktstarken Krankenkassen Verträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu schließen.

Die betriebswirtschaftliche Ratio eines Rabatts bleibt dabei auf der Strecke. Sie besteht darin, dass der Hersteller/Lieferant den Preis eines Produktes in der Erwartung reduziert, die damit verbundenen Erlöseinbußen durch Mengensteigerungen zu kompensieren. Dieses Tauschgeschäft „Preis gegen Menge“ ist im GKV-Markt indes weitgehend außer Kraft gesetzt.

Denn die Verkettung von Aut-idem-Abgabe und Rabattverträgen bringt nicht etwa nur bessere Absatzchancen für die betreffenden generikafähigen Medikamente. Die so genannte Scharfstellung der Rabattverträge geht vielmehr weit darüber hinaus: Ein Rabattvertrag ist conditio sine qua non für den Zugang zum jeweiligen generikafähigen Krankenkassenmarkt. Nur ein Rabattvertrag gewährleistet, dass Versicherte der jeweiligen Krankenkasse mit den Produkten des Herstellers versorgt werden. Mithin räumt ein Rabattvertrag den Vertragspartnern der Krankenkasse unter dem Strich ein temporäres Belieferungs- und Verkaufsprivileg ein. Pharmazeutische Unternehmer, die bei der Vergabe von Rabattverträgen nicht zum Zuge gekommen sind, unterliegen hingegen einem auf die Laufzeit der Vereinbarung befristeten faktischen „Verkaufs-/Belieferungsverbot“.

Das Belieferungs- und Verkaufsprivileg der Rabattvertragspartner wird dadurch realisiert, dass die Apotheken § 129 Abs. 1 Satz 3 SGB V zufolge verpflichtet sind, stets rabattbegünstigte Arzneimittel abzugeben, wenn die im Gesetz (§ 129 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 SGB V) und in § 4 des Rahmenvertrages nach § 129 Abs. 2 SGB V definierten Voraussetzungen einer Substitution vorliegen (und auf der regionalen Ebene keine Zielpreisvereinbarung gemäß § 129 Abs. 5 Satz 1 und 4 SGB V geschlossen worden ist). Arzneimittel, die nicht Gegenstand eines Rabattvertrages sind, dürfen von den Apotheken nicht an die Versicherten dieser Krankenkasse abgegeben werden; Verstöße gegen diese Obliegenheit kann der Versicherungsträger mit der „Retaxierung auf Null“ ahnden. Die Apotheke erhält von der Krankenkasse überhaupt kein Geld, wenn sie statt eines Rabattarzneimittels ein nicht rabattiertes Präparat abgegeben hat, obwohl alle Voraussetzungen für eine Substitution vorlagen.

Die Vereinbarung kassenindividueller Preisnachlässe ist also der Preis dafür, dass ein Generikahersteller überhaupt als „Arzneimittellieferant“ dieser Versicherungsträger fungieren kann. Der aktuelle Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V hat das letzte Schlupfloch geschlossen, das Generikaherstellern wegen einer mehrdeutigen Formulierung im zuvor geltenden Rahmenvertrag auch ohne Rabattvertrag die Belieferung von Krankenkassen ermöglichte, die mit anderen Herstellern entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen hatten. Seit dem 01.03. bzw. dem 01.04.2008 ist der
Markt einer Krankenkasse, die mit anderen pharmazeutischen Unternehmern
Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V vereinbart hat, jedoch mit zwei Ausnahmen für Hersteller versperrt, die nicht mit ihr kontrahiert haben. Ausnahme Nr. 1: Der Arzt hat ein Nicht-Rabattarzneimittel verordnet und die Substitution ausgeschlossen. In 75% bis 80% der Fälle, in denen Vertragsärzte einen patentfreien Wirkstoff verordnen, lassen sie den Austausch aber zu. Ausnahme 2: Die Bezeichnung des verordneten Arzneimittels in der Großen deutschen Spezialitätentaxe ist nicht mit der eines potenziellen Austauscharzneimittels identisch.

Unter dem Strich hat das GKV-WSG eine „Revolution“ im generikafähigen Markt ausgelöst. Die Krankenkassen sind vom bloßen Payer zum Player avanciert. Der Gesetzgeber hat ein lupenreines Einkaufsmodell realisiert, bei dem die Krankenkassen mit ihrer Rabattvertragspolitik über die Marktchancen der Generikaindustrie im verschreibungspflichtigen Marktsegment entscheiden. Jeder Generikahersteller kann sich zwar frei entscheiden, ob er das Krankenkassenspiel mitspielen will oder nicht. Aber: Wer bei einer Ausschreibung kein Angebot abgibt, hat den jeweiligen Krankenkassenmarkt von vornherein kampflos preisgegeben.

Generikahersteller sind (gezwungenermaßen) die Hauptakteure im selektiven Vertragswettbewerb in der Arzneimittelversorgung. Generika entlasten die GKV also nicht nur nach den Listenpreisen (vgl. nochmals Tz 4), sondern sie bewirken über die Rabattverträge weitere gravierende kassenindividuelle Einsparungen.


download Anzahl Arzneimittelrabatte_April09 (pdf) (69.3 KB)

10. Strukturkomponente - Datenbasis: IMS HEALTH



IMS-Marktdaten März 2009

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letzte Änderungen: 13.7.2010 13:33