Definition
Als Generikum (Plural Generika) bezeichnet man das wirkstoffgleiche Folgeprodukt eines bereits unter einem Markennamen auf dem Markt befindlichen Medikaments.
Ein Generikum soll dem patentfreien Erstanbieterprodukt in dessen beanspruchten Indikationen therapeutisch äquivalent sein, d. h., es muss ihm in Wirksamkeit und Sicherheit entsprechen. Oft nutzen Generikahersteller den Erkenntnisgewinn seit der Entwicklung des Altpräparats. Auf diese Weise können die Generika den Erstanbieterpräparaten in ihrer Wirksamkeit auch überlegen sein. Ein Generikum darf nicht weniger als 80% und nicht mehr als 125% der Bioverfügbarkeit des Erstanbieterproduktes (Bioäquivalenz). In der Praxis beträgt die Abweichung vom Originalpräparat aber weniger als 5%.
Generika werden meistens nach dem Freinamen (International non-proprietary name, INN) des Wirkstoffes mit dem Zusatz des Herstellers benannt. Ihnen gleichzusetzen sind die so genannten Markengenerika (branded generics), die patentfreie Wirkstoffe unter einem neuen Handelsnamen anbieten.
Generika sind in der Regel preisgünstiger als das Arzneimittel des Erstanbieters, da die Forschungs- und Entwicklungskosten bei der Produktion des Wirkstoffes entfallen und deshalb auch nicht amortisiert werden müssen. Die Stiftung Warentest hat in einer Untersuchung im September 2004 www.test.de nachgewiesen, dass die Preise für generische Medikamente teilweise nur ein Drittel des patentfreien Erstanbieterproduktes betragen.
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